Rechtsanwalt für Strafrecht, Totschlag, Chemnitz, Daniel H., Untersuchungshaft, dringender Tatverdacht, Haftbefehl, Ministerpräsident
Rechtsanwalt Oliver Marson

Sachsens Regierungschef und sein Verständnis vom Rechtsstaat

Der Ministerpräsident scheint derzeit bemüht zu sein, im Fall meines Mandanten Yousif A. rechtsstaatswidriges Handeln in rechtskonformes umzuinterpretieren. So ließ Ministerpräsident Kretschmer zu der Haftbefehlsaufhebung über Twitter erklären:

„Ein unabhängiges Gericht ordnet gegen einen Tatverdächtigen Untersuchungshaft an. Wenn sich die Beweise nicht erhärten lassen, wird ein Haftbefehl wieder aufgeoben. So funktioniert Rechsstaat!“

Gegenerklärung – wie ein Rechtsstaat bei Prüfung eines Haftbefehls wirklich funktioniert

Tatsächlich funktioniert der Rechtsstaat nur dann, wenn ein Gericht bei Fehlen eines dringenden Tatverdachts den Erlass eines Haftbefehls gar nicht erst erlässt, und so nicht erst in die Situation kommt, einen rechtswidrig erlassenen Haftbefehl unter Druck der Strafverteidigung aufheben zu müssen. Hätte „Rechtsstaat funktioniert“, so wäre durch die Staatsanwaltschaft kein Haftbefehlsantrag gestellt und vom Gericht keine Untersuchungshaft angeordnet worden. Nur so hätte Rechtsstaat im Falle meines Mandanten funktioniert! Das verschweigt die Erklärung des Ministerpräsidenten. Das Verschweigen soll offensichtlich ein rechtsstaatliches Vorgehen im Falle meines Mandanten suggerieren und rechtswidriges Handeln der Staatsanwaltschaft und des Gerichts in rechtskonformes Handeln uminterpretieren.

Informationspolitik der Staatsanwaltschaft von Weglassungen geprägt

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz versucht in der Öffentlichkeit durch Weglassungen den Eindruck zu erwecken, der Haftbefehl sei auf ihr Betreiben aufgehoben worden. So heißt es in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 18. September 2018, der Haftbefehl sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben worden. Das ist unzutreffend. Diese Darstellung verschleiert durch Weglassungen die tatsächlichen Umstände der Haftbefehlsaufhebung. Denn ausschließlich die Verteidigung beantragte schon am 10. September 2018 die Anberaumung eines Haftprüfungstermins und die Aufhebung des Haftbefehls.

Erst im Haftprüfungstermin bei Gericht acht Tage später schob die Staatsanwaltschaft einen gleichlautenden Antrag hinterher. Ohne dem Verteidigerantrag wäre es nicht zum Haftprüfungstermin gekommen und mein Mandant würde noch immer in Untersuchungshaft sitzen. Die Staatsanwaltschaft handelte gleich zwei Mal rechtswidrig: sie stellte ohne die erforderlichen Voraussetzungen gem. § 112 StPO einen Haftbefehlsantrag und unterließ es anschließend, für dessen Aufhebung zu sorgen.

Rechtfertigungsversuche der Staatsanwaltschaft

Wie mir aus Journalistenkreisen berichtet wurde, sollen Vertreter der Staatsanwaltschaft Erklärungen abgegeben haben, es hätte entgegen der Darstellung des Verteidigers zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls einen dringenden Tatverdacht gegeben. Der Verteidiger habe nämlich nur die einzelnen Beweismittel juristisch bewertet. Er habe es aber unterlassen, eine Gesamtschau der einzelnen Beweismittel vorzunehmen, aus denen sich der Tatverdacht ergeben habe.

Sollte es solche Erklärungen gegeben haben, so kann ich meinen Kritikern bestätigen, tatsächlich keine Gesamtschau vorgenommen zu haben. Denn die einzelnen Beweismittel hatten einen „Belastungswert von jeweils 0“, die bei einer Summierung im Rahmen einer Gesamtschau auch nicht mehr als 0 erbringen konnten. Die Gesamtschau erübrigte sich also, denn 0+0 ergibt immer 0.

Verhalten der vollziehenden Gewalt gefährdet Recht auf faires Verfahren 

Es ist zu besorgen, dass die Beschuldigtenrechte gem. Artikel 6 Absatz 3 der Menschenrechtskonvention, zu denen neben vielen anderen auch die Unschuldsvermutung gehört, im Falle meines Mandanten auch weiterhin nicht gewahrt werden. Denn das im Zusammenhang mit dem gegen Yousif A. erlassenen Haftbefehl vermeidbare Fehler gemacht wurden, steht für die Verteidigung außer Frage. Auch ist nicht auszuschließen, dass diese Fehler wider besseres Wissen und somit vorsätzlich erfolgten. Und der Ministerpräsident deckelt die Fehler durch seine oben zitierte Erklärung. Unterstütztung erfährt das wiederum durch öffentliche Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft, zu der die Pressekonferenz vom 18. September 2018 gehört.

Und um auch das auszusprechen: Ja, am Ende hat in Sachen Aufhebung des Haftbefehls gegen meinen Mandanten der Rechtsstaat funktioniert – aber nur durch das konsequente Verteidigereintreten – auch unter Morddrohungen – für strafprozessuale Grundsätze.

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