Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren limitiert

Wie viele Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren erlaubt sind, bestimmt nur bedingt der Beschuldigte oder Angeklagte. Es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass in einem Ermittlungsverfahren, in dem gegen mehrere Beschuldigte ermittelt wird, alle Beschuldigten durch einen Strafverteidiger verteidigt werden. Nichts anderes gilt bei der Strafverteidigung von mehreren Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung nach Anklageerhebung. Mehr als ein Betroffenen darf der Strafverteidiger im selben Strafverfahren nicht vertreten. Bis zu den RAF-Prozessen war das anders. Damals konnte ein Rechtsanwalt im selben Strafverfahren eine Vielzahl von Beschuldigten oder Angeklagten verteidigen. Das ermöglichte eine optimale Strafverteidigung, denn die Besprechung miteinander und die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsstrategien war so sehr effektiv und effizient. Der Staat war an einer starken Strafverteidigung nicht interessiert und schob aus damals politischen Gründen der Mehrfachverteidigung einen gesetzlichen Maulkorb vor. Die Regelung gilt bis heute fort.

Anzahl der Strafverteidiger im Strafverfahren pro Beschuldigten oder Angeklagten

Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann sich im gleichen Strafverfahren bis zu 3 Rechtsanwälte und Strafverteidiger für seine Strafverteidigung wählen. Das Gesetz schließt mehr als drei Strafverteidiger aus (§ 137 StPO). Auch die Anzahl der Pflichtverteidiger ist im Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung auf maximal drei Anwälte pro Angeklagter beschränkt.

Mittelbare Umgehung der Limitierung der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren

Die Limitierung der Anzahl der Rechtsanwälte ist zumindest mittelbar zu umgehen. Nämlich dann, wenn sich mehrere Beschuldigte und Angeklagte im Rahmen der Sockelverteidigung verteidigen lassen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Unterstützung bei der Zusammenstellung des Verteidigerteams für mehrere Beschuldigte und Angeklagte

Sie erhalten von mir Vorschläge, welche Kollegen für ein solches Verteidigerteam besonders geeignet sind. Die Entscheidung, wer dann beauftragt wird, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Hier finden Sie einige der Kollegen, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite. Auch die Einbeziehung einen Analysten, der besonders bei der Auswertung umfangreicher Verfahrensakten eine Schlüsselposition einnehmen kann, ist in geeigneten Fällen ein „Muss“. Gerne können Sie mich auch auf andere Kollegen ansprechen.