Ulrich Dost-Roxin †
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
in Kooperation mit
Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst
Ulrich Dost-Roxin †
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
in Kooperation mit
Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst
Ulrich Dost-Roxin (†), Oliver Marson (Fachanwalt für Strafrecht) in Kooperation mit Dr. Uwe Ewald (Rechtsanwalt & Big Data-Analyst)
Verteidigung mit Verstand, Verständnis und Lebenserfahrung

Rechtsanwalt Oliver Marson – Fachanwalt für Strafrecht
Konsequente Strafverteidigung in Berlin – diskret, strategisch und erfahren.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Strafverteidiger in Berlin mit über 30 Jahren Erfahrung vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin
Sofortkontakt: +49 30 720 22 970
Notruf bei Festnahme: +49 171 654 3669
Jetzt Kontakt aufnehmen – keine Aussage ohne Anwalt!
Ihr Strafverteidiger in Berlin
Ich bin Rechtsanwalt Oliver Marson, Fachanwalt für Strafrecht, und ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Ich verteidige Mandanten in Berlin und bundesweit mit klarem Fokus auf eine effektive und frühzeitige Verfahrenssteuerung.
Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und – wenn möglich – eine diskrete Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Sie:
- im Ermittlungsverfahren
- nach Anklageerhebung
- im Strafbefehlsverfahren
- vor dem Amtsgericht und Landgericht
- in der Berufung
- in der Revision (BGH und Oberlandesgerichte)
Gerade im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt. Eine frühzeitige Verteidigung kann den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ziel: Strafverfahren möglichst früh beenden
In vielen Fällen kann eine Verteidigung darauf ausgerichtet sein, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden:
- Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
- Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
Vorteile:
- keine öffentliche Hauptverhandlung
- Schutz Ihrer Reputation
- geringere persönliche und berufliche Belastung
Schwerpunkte als Strafverteidiger in Berlin
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen – von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr, insbesondere bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt oder fahrlässiger Körperverletzung.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung von Unternehmen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern bei Vorwürfen wie:
- Betrug
- Untreue
- Korruption
- Geldwäsche
- Insolvenzverschleppung
Revision im Strafrecht
Vertretung in der Revision vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten.
Schnelle Hilfe im Notfall
Bei akuten Maßnahmen der Strafverfolgung zählt jede Minute:
Notruf Strafverteidiger: +49 171 654 3669
Nehmen Sie sofort Kontakt auf – ich stehe Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
Warum ein Strafverteidiger wichtig ist
Ein Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Situation haben.
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin biete ich:
- über 30 Jahre Erfahrung
- konsequente und engagierte Verteidigung
- individuelle Strategie statt Standardlösungen
- diskrete und verlässliche Betreuung
Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn gegen Sie ermittelt wird:
- ❌ keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
- ❌ keine eigenständige Kommunikation mit Behörden
- ✔ sofort anwaltliche Beratung einholen
Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.
Unser Kampf für Ihr Recht – Fachanwälte für Strafrecht
Unsere Verteidigertätigkeit ist Kampf um Ihre Rechte und stellen uns staatlicher Willkür entgegen. Wenn ein einzelner Bürger rechtswidrigen Angriffen übermächtiger staatlicher Behörden oder privater Organisationen ausgesetzt ist, stellen wir uns dagegen. Auch Bürger aus anderen Staaten und mit anderer Hautfarbe können unsere Hilfe im Strafrecht mit aller anwaltlichen Konsequenz in Anspruch nehmen.
„Medien-Tribunale“ (Prof. Dr. Fischer in ZEIT) , also die selbsternannte“Medienjustiz“ bekämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Der „digitalen Inquisition“ ist entgegenzuwirken. Denn das alles hat mit rechtsstaatlicher Urteilsfindung und Gerichtsöffentlichkeit nichts zu tun hat. Der Pranger von Angeklagten wird inzwischen auch durch Presseerklärungen der Polizei und Staatsanwaltschaften betrieben. Wir treten mit unserer Strafverteidigung für die Gewährleistung der Menschenwürde unserer Mandanten ein, die ihnen auch wegen des Verdachts noch so schwerer Verbrechen als Angeklagte durch den Rechtsstaat garantiert werden muss. Wir sind als Ihre Verteidigung und parteiisch für Sie und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig. Als Urteilsbeschaffer für Gerichte stehen wir nicht zur Verfügung. Wir lassen uns vom Gesetz leiten.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an RA Marson. Ihr Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen helfend zur Seite.