Kammergericht Berlin zum rechtsfehlerhaften Umgang der Verhandlungsunfähigkeit meines Mandanten
Erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin:
Mein Mandant wurde vom Amtsgericht Tiergarten Berlin wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er hatte immer seine Unschuld beteuert und legte über mich gegen das Urteil Berufung ein. Wenige Tage vor dem Hauptverhandlungstermin am Landgericht Berlin erkrankte der Betroffene schwer und war so gehindert, persönlich zu erscheinen.
In der Verhandlung legte ich als sein Verteidiger zwei ärztliche Atteste vor, die die Erkrankung bestätigten und ihm eine vorläufige Verhandlungsunfähigkeit attestierten. Ich beantragte sinngemäß, das Verfahren auf einen anderen Termin zu verschieben und die absehbare Genesung meines Mandanten abzuwarten. Das Gericht aber machte „kurzen Prozess“, indem es sich über die Atteste hinwegsetzte. Die Richterin meinte, die Erkrankung sei kein Hinderungsgrund für das Ausbleiben meines Mandanten zum Gerichtstermin gewesen. Deshalb verwarf sie daraufhin die Berufung. Der Betroffene empfand die Verurteilung des Amtsgerichts und die Berufungsverwerfung des Landgerichts als großes Unrecht.
Auf meine Empfehlung legte ich für ihn Revision ein. In dem Begründungsschriftsatz vom 10. September 2004 (PDF-Datei, 33 KB) rügte ich im Wesentlichen, dass der Rechtsfehler des Gerichts in der Anmaßung medizinischer Kompetenzen lag. Kein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt hat die Fachkompetenz darüber zu befinden, ob ein Erkrankter zu einem Gerichtstermin erscheinen kann oder nicht. Das muss der Einschätzung der Ärzte überlassen bleiben.
Erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin
Meine Revision zum Kammergericht Berlin war erfolgreich, es hob mit Beschluss vom 11. Januar 2005 (PDF-Datei, 1,4 MB) das Urteil des Landgerichts auf. Daraufhin wurde der Prozess am Landgericht Berlin wiederholt. Dort kam mein Mandant dann endlich zu dem angestrebten Freispruch.
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Weitergehende Informationen zum Revisionsverfahren
Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“.