Opferanwalt
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht häufig vor vielen rechtlichen Fragen. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen geht es oftmals auch um die Wahrnehmung eigener Rechte, die Teilnahme am Strafverfahren sowie die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. In diesen Fällen kann ein Opferanwalt die Interessen des Geschädigten vertreten und ihn während des gesamten Verfahrens begleiten.
Das deutsche Strafprozessrecht räumt Opfern verschiedener Straftaten umfangreiche Rechte ein. Diese Rechte können bereits im Ermittlungsverfahren und später in der Hauptverhandlung wahrgenommen werden.
Was ist ein Opferanwalt?
Ein Opferanwalt vertritt die Interessen des Geschädigten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Anders als der Strafverteidiger, der die Rechte des Beschuldigten wahrt, konzentriert sich der Opferanwalt ausschließlich auf die Belange des Opfers.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- rechtliche Beratung,
- Begleitung zu Vernehmungen,
- Akteneinsicht,
- Vertretung als Nebenkläger,
- Stellung von Anträgen,
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen,
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.
Gerade bei Sexualstraftaten, Körperverletzungen, Stalking oder Gewaltdelikten nehmen viele Geschädigte anwaltliche Unterstützung in Anspruch.
Die Nebenklage im Strafverfahren
Die Nebenklage ermöglicht es dem Opfer, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 395 ff. StPO.
Eine Nebenklage kommt insbesondere bei folgenden Delikten in Betracht:
- Sexualstraftaten,
- schwere Körperverletzungen,
- versuchte Tötungsdelikte,
- Menschenhandel,
- Nachstellung,
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Der Nebenkläger erhält dadurch zusätzliche Verfahrensrechte.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Anwesenheit während der Hauptverhandlung,
- Fragerecht gegenüber Zeugen,
- Stellung von Beweisanträgen,
- Abgabe eigener Erklärungen,
- Einlegung bestimmter Rechtsmittel.
Dadurch kann das Opfer aktiv auf das Verfahren Einfluss nehmen.
Welche Rechte hat das Opfer bereits im Ermittlungsverfahren?
Die Rechte des Geschädigten beginnen nicht erst mit der Hauptverhandlung.
Bereits im Ermittlungsverfahren kann der Opferanwalt:
- Informationen über den Verfahrensstand einholen,
- Akteneinsicht beantragen,
- Beweisanregungen geben,
- die Interessen des Geschädigten gegenüber der Staatsanwaltschaft vertreten.
Gerade eine frühzeitige anwaltliche Begleitung erleichtert die Wahrnehmung dieser Rechte.
Das Adhäsionsverfahren
Neben einem gesonderten Zivilverfahren besteht die Möglichkeit, vermögensrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen.
Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren ermöglicht es, beispielsweise Schmerzensgeld oder Schadensersatz unmittelbar im Strafprozess zu beantragen.
Dadurch können strafrechtliche und zivilrechtliche Fragen häufig gemeinsam behandelt werden.
Wie kann der Opferanwalt helfen?
Ein Opferanwalt begleitet Geschädigte während des gesamten Strafverfahrens und setzt deren Rechte konsequent durch.
Er unterstützt insbesondere bei:
- der Nebenklage,
- der Vorbereitung von Vernehmungen,
- der Wahrnehmung von Opferrechten,
- der Akteneinsicht,
- der Durchsetzung von Schmerzensgeld,
- und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Zeugenbeistand im Strafverfahren
Sie sind als Zeuge vor Gericht in einem Strafverfahren geladen? Warum Ihr Schutz durch einen Rechtsanwalt, der Ihnen als Zeugenbeistand bei Gericht zur Seite steht, empfehlenswert ist, erfahren Sie in der Rubrik Zeugenbeistand. Manchmal haben Zeugen auch Angst in Gegenwart eines Angeklagten auszusagen oder wahrheitsgemäß auszusagen. Sie müssen zwar in aller Regel als Zeuge aussagen, aber nicht unbedingt in Gegenwart des Angeklagten.