Die Vergewaltigung mit Todesfolge kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Das gilt auch bei sexuellem Missbrauch von Kindern mit Todesfolge. Rechtsanwalt, Anwalt, Strafverteidiger, Berlin, Sexualstrafrecht, Sexualdelikt, Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Festnahme, Hausdurchsuchung, Haftbefehl.
Rechtsanwalt Oliver Marson

Vergewaltigung mit Todesfolge

Neben dem Grundtatbestand der Vergewaltigung (§177 StGB) kennt das Strafgesetzbuch die Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB). Dabei handelt ein Täter vorsätzlich hinsichtlich der Vergewaltigung. Näheres zum Grundtatbestand der Vergewaltigung erfahren Sie auf dieser Seite. Eine fahrlässige Vergewaltigung kennt das Strafgesetzbuch nicht. Anders sieht es mit der Todesfolge aus, die durch die Vergewaltigung herbeigeführt wird.

Zunächst muss zwischen der Vergewaltigung und dem Tod des Opfers ein Ursachenzusammenhang bewiesen werden. Dieser kann entweder infolge der Gewaltanwendung, der Drohung, der Nötigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder infolge der sexuellen Handlung an sich eintreten, soweit sich deren spezifische Gefahr unmittelbar verwirklicht.

Hinsichtlich der Verursachung des Todes verlangt das Gesetz keinen Vorsatz des Täters. Hier reicht nach dem Wortlaut des Gesetzes leichtfertiges Handeln des Täters aus. Dabei handelt es sich um eine wesentlich gesteigerte Form der Fahrlässigkeit, die sich entweder auf den Sorgfaltsverstoß an sich oder auf die Vorhersehbarkeit der Rechtsfolge (Todeseintritt) beziehen kann. Leichtfertigkeit des Täters liegt auch vor, wenn er die nach den Umständen nahe liegende Möglichkeit des Todeseintritts aus besonderer Gleichgültigkeit oder grobem Leichtsinn außer Acht lässt.

Strafen bei Vergewaltigung mit Todesfolge

Das Gesetz sieht bei Vergewaltigung mit Todesfolge entweder lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren vor. Lebenslange Freiheitsstrafe kann dann in Betracht kommen, wenn die Vergewaltigung mit Todesfolge ihrem Unrechts- und Schuldgehalt nach einem Mord (§ 211 StGB) annähernd gleich kommt. Das ist auch so bei Kindesmissbrauch, also dem sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, geregelt. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.

Empfehlung Ihres Fachanwalts

In einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung mit Todesfolge stehen die Gerichte oft vor einer schwierigen Beweislage. Es sind verschiedenste Gutachten einzuholen, um den Sachverhalt aufklären zu können. Dabei handelt es sich um forensisch-psychiatrische Gutachten, Gutachten der Kriminaltechnik und der Gerichtsmedizin, um nur einige zu nennen.

In einem solchen Strafverfahren ist frühzeitige Strafverteidigung für ein optimales Ergebnis unverzichtbar. Gerne können Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Die Kanzlei erreichen Sie über das Sekretariat, in eiligen Fällen (Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung durch Polizei, Staatsanwalt oder Haftrichter) auch über das Mobiltelefon.

Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag

Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel hier (in dubio ro reo), hier (vorsatzkritische Umstände) und hier (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa in diesem Beitrag, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder dieser Beitrag, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.

Als Rechtsanwalt für Tötungsdelikte verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung