Konsensuale Strafverteidigung bei Sexualdelikten
Konsensuale Strafverteidigung bei Sexualstraften wie z.B. bei Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist manchmal der konfrontativen Strafverteidigung vorzuziehen. Oder anders ausgedrückt: manchmal ist es besser, ein Geständnis abzulegen als “bis auf`s Messer” zu streiten und der Illusion hinterher zu laufen, es könnte doch noch ein Freispruch werden.
Das setzt natürlich zunächst ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger voraus. Dem Mandanten rate ich, sich seinem Anwalt anzuvertrauen. Aus der Praxis weiß ich, dass es gerade Mandanten, denen eine Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Kinderpornographie vorgeworfen wird, oft schon aus Scham schwer fällt, sich gegenüber seinem Rechtsanwalt zu offenbaren.
Der Grund für diese Empfehlung ist in der Praxis der Strafzumessung durch die Gerichte zu sehen: gerade in Strafverfahren wegen Sexualstraftaten wird ein Geständnis eines Angeklagten besonders honoriert, in dem dann eine Freiheitsstrafe in einem Bereich verhängt werden kann, die eine Strafaussetzung auf Bewährung ermöglicht. Eine solche Herangehensweise des Mandanten auf Empfehlung des Rechtsanwalts kann in geeigneten Fällen Gefängnisstrafe verhindern.
Konsensuale Strafverteidigung und das offene Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt
Verbauen Sie sich durch mangelnde Offenbarung gegenüber Ihrem Rechtsanwalt nicht den aufgezeigten Weg. Offenbaren Sie sich Ihrem Strafverteidiger. Suchen Sie die Lösung nach Strafe ohne Gefängnis statt Strafe mit Gefängnis!
Natürlich stehe ich Ihnen auch für eine konsequente Verteidigung mit dem Ziel eines Freispruchs zur Verfügung. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik „Rechtsanwalt zur konfrontativen Verteidigung bei Sexualstraftaten“.
Konsensuale Strafverteidigung verlangt kompetente Strafverteidigung Ihres Rechtsanwalts für das Sexualstrafrecht
Ich sichere Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung als Fachanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinem Mandanten. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse der Mandanten zu erreichen.
Konsensuale Strafverteidigung – der Deal als Weg zur Verfahrensbeendigung zur Verhinderung einer langen Hauptverhandlung bei Sexualstraftaten
In anderen Fällen bedienen ich mich meines Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal zu einer Verfahrensbeendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu kommen. Der Deal (Verfahrensabsprache) ist gerade auch bei angeblichen Sexualstraftaten möglich. So kann z.B. ausgehandelt werden, dass das Gericht im Falle eines Geständnisses oder Teilgeständnisses eine bestimmte Strafhöhe nicht überschreitet oder die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Weitere Informationen
Ein einleitender Artikel in die Verteidigung bei Sexualdelikten finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigung, zur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.