Führerscheinverlust wegen Alkohol, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Marson

Führerscheinverlust wegen Alkohol : wann droht der Verlust?

Führerscheinverlust wegen Alkohol: Dem Inhaber eines Führerscheines droht der Verlust sowohl bei Alkohol (übermäßigem Konsum) oder Drogenkonsum, im Rahmen eines Verkehrsstrafverfahrens, als auch auf dem Verwaltungsweg.

Führerscheinentzug im Strafverfahren

Am häufigsten droht ein Führerscheinverlust bei der Begehung von Straftaten, insbesondere Verkehrsstraftaten, wie Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Strafverkehrs oder beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In diesen Fällen ist in der Regel mit einem Führerscheinentzug von nicht unter 6 Monaten zu rechnen.  Die zuständige Vollstreckungsbehörde ist in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft. Der Führerschein wird eingezogen und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens vernichtet.

Nach Ablauf der im Urteil ausgesprochenen Führerscheinsperre, also der Zeit in der dem Verurteilten kein neuer Führerschein ausgestellt werden darf, kann ein neuer Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

Führerscheinentzug auf dem Verwaltungswege

Auch ohne strafrechtlich relevantem Verhalten kann die Führerscheinstelle als Verwaltungsbehörde den Führerschein einziehen, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen  ist.

Wann ist von einer Ungeeignetheit auszugehen?

Von einer Ungeeignetheit ist auch bei erheblichen und wiederholten Verkehrsverstößen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten auszugehen. Mit der Eintragung von insgesamt acht und mehr Punkten im Fahreignungsregister wird der Führerschein auf dem Verwaltungswege eingezogen.

Ein Führerscheinverlust droht auch bei regelmäßigem Konsum von Drogen, auch außerhalb verkehrsrelevantem Verhalten.

Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Wird Ihnen ein Vorwurf im Bereich des Verkehrsstrafrechtes gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist.  Die Nummer für alle Fälle: 01716543669.