Presserecht bei diffamierender Berichterstattung der Medien
Schutz vor unzulässiger Berichterstattung

Die Presse erfüllt in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Aufgabe. Journalisten dürfen über aktuelle Ereignisse, Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse berichten. Gleichzeitig besitzen Betroffene einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit, ihres Rufes und ihrer Privatsphäre.
Gerade bei Strafverfahren, wirtschaftlichen Auseinandersetzungen oder öffentlichkeitswirksamen Ereignissen kommt es immer wieder zu Berichten, die von den Betroffenen als diffamierend oder vorverurteilend empfunden werden. Das Presserecht stellt hierfür verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Was ist diffamierende Berichterstattung?
Nicht jede kritische Berichterstattung ist rechtswidrig. Medien dürfen Missstände aufzeigen und über öffentliche Angelegenheiten berichten.
Problematisch wird eine Veröffentlichung insbesondere dann, wenn:
- unwahre Tatsachen behauptet werden,
- wesentliche Umstände verschwiegen werden,
- die Unschuldsvermutung missachtet wird,
- ehrverletzende Aussagen verbreitet werden,
- identifizierende Berichte ohne ausreichendes Informationsinteresse erfolgen,
- oder der Betroffene bereits als Täter dargestellt wird.
Gerade bei laufenden Ermittlungsverfahren verlangt die Rechtsprechung eine besonders sorgfältige und ausgewogene Berichterstattung.
Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit
Das Presserecht bewegt sich häufig im Spannungsfeld zwischen zwei grundrechtlich geschützten Positionen.
Auf der einen Seite steht die Pressefreiheit aus Art. 5 Grundgesetz.
Auf der anderen Seite stehen:
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht,
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
- der Schutz der Privatsphäre,
- und die Unschuldsvermutung.
Gerichte müssen deshalb stets eine Abwägung zwischen den Interessen der Medien und den Rechten der Betroffenen vornehmen.
Welche Möglichkeiten bestehen gegen diffamierende Berichte?
Betroffene müssen eine rechtswidrige Berichterstattung nicht hinnehmen. Das Presserecht stellt verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
- Unterlassungsanspruch
- Werden rechtswidrige Behauptungen veröffentlicht, kann die weitere Verbreitung untersagt werden.
- Gegendarstellung
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann verlangt werden, dass die eigene Darstellung veröffentlicht wird.
- Berichtigung
- Unrichtige Tatsachenbehauptungen können berichtigt werden.
- Widerruf
In bestimmten Fällen kann ein Widerruf falscher Behauptungen verlangt werden.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Bei schwerwiegenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte kommen zusätzlich finanzielle Ansprüche in Betracht.
Schutz bereits während eines Strafverfahrens
Gerade bei laufenden Ermittlungsverfahren berichten Medien häufig schon vor einer gerichtlichen Entscheidung.
In solchen Situationen prüfen Rechtsanwälte insbesondere:
- die Einhaltung der Unschuldsvermutung,
- die Zulässigkeit von Namensnennungen,
- die Veröffentlichung von Bildern,
- die Offenlegung persönlicher Daten,
- und die Darstellung des Verfahrensstandes.
Nicht jede Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren ist automatisch zulässig.
Zusammenarbeit zwischen Strafverteidiger und Presserechtsanwalt
Wenn Medien über ein Strafverfahren berichten, überschneiden sich häufig Strafrecht und Presserecht.
Der Strafverteidiger konzentriert sich auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.
Der Presserechtsanwalt prüft dagegen:
- Presseberichte,
- Online-Veröffentlichungen,
- Fernsehbeiträge,
- Social-Media-Inhalte,
- und mögliche Ansprüche gegen Medienunternehmen.
Durch eine abgestimmte Zusammenarbeit lassen sich strafrechtliche und presserechtliche Fragen gleichzeitig bearbeiten.
Presserecht und Strafverteidigung in Berlin
Öffentliche Berichterstattung über Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Situation von Betroffenen haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung von Presseberichten und Online-Veröffentlichungen. Als Strafverteidiger in Berlin arbeite ich bei presserechtlichen Fragestellungen mit spezialisierten Rechtsanwälten für Presserecht zusammen. Dadurch können strafrechtliche Verteidigung und presserechtlicher Schutz meines Mandten effektiv aufeinander abgestimmt werden.