Rechtsanwalt in Verfahren wegen Mord und Totschlag
Als Fachanwalt in Strafverfahren wegen Mord und Totschlag habe ich in einer Vielzahl von Fällen bundesweit Mandanten verteidigt. Diese Verfahren haben natürlich für die vermeintlichen Täter existentielle Bedeutung, denn es droht lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord und bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe bei Totschlag. Hinzu kommt das Medieninteresse an solchen Gerichtsprozessen, was zu erhöhter Belastung für alle Prozessbeteiligten führt. Die Gerichtsverfahren werden öffentlich verhandelt. Nicht zuletzt belastet oft eine Untersuchungshaft den Mandanten.
Als Rechtsanwalt in Mord- & Totschlagprozessen trägt der Strafverteidiger eine besonders hohe Verantwortung zur Gewährleistung einer optimalen Strafverteidigung.
Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant
Für eine optimale Strafverteidigung kommt es gerade bei Strafverfahren wegen Mord und Totschlag auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant an. So ist es wichtig, dass sich der Mandant gegenüber seinem Rechtsanwalt hundertprozentig offenbart, nichts verschweigt, nichts weg lässt. Denn der Anwalt war nicht „dabei“, er ist auf das angewiesen, was ihm der Mandant mitteilt und nicht in den Gerichtsakten zu finden ist.
Das kann manchmal der Schlüssel zum Freispruch sein. Oder auch der Schlüssel zu einer anderen juristischen Sichtweise: So wird aus dem angeblichen Mord ein Totschlag oder aus einem Totschlag eine Körperverletzung mit Todesfolge. Und das senkt das Strafmaß ganz erheblich.
Aussageverweigerung bei Vorwürfen wie Mord und Totschlag
Deshalb gilt der Grundsatz: Schweigen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Aber schweigen Sie im eigenen Interesse niemals gegenüber Ihrem Rechtsanwalt!
Revision bei Mord und Totschlag – Ihr Rechtsanwalt bis zum Bundesgerichtshof
In Strafverfahren wegen Mord und Totschlag geht es um alles. Deshalb sollte der Mandant schon in der 1. Instanz vor einem Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof im Blick haben. Warum man schon in der Vorinstanz an die Revision denken sollte, erfahren Sie hier. Ich verteidige Sie auch in der Revision am Bundesgerichtshof.
Haftbefehl bei Vorwurf von Mord und Totschlag
Wer von solchen schweren Verbrechensvorwürfen betroffen ist, wird in den meisten Fällen zwangsläufig mit einem Haftbefehl konfrontiert. Er muss immer damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt und das zuständige Amtsgericht ihn auch erlässt. Die Praxiserfahrung zeigt, dass sich die Gerichte nicht immer die gebotene Mühe machen, um die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls korrekt zu prüfen und schnell dazu neigen, ohne große Nachfrage die Untersuchungshaft anzuordnen. In vielen Fällen finden sich die Beschuldigten dann in einer Justizvollzugsanstalt wieder und warten mitunter viele Monate auf ihren Prozess.
Haftverschonung bei Vorwurf von Mord und Totschlag
Bei genauer Überprüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls durch einen Rechtsanwalt stellt sich oft genug heraus, dass in Wirklichkeit keine ausreichenden Gründe vorliegen und deshalb die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und auch durchgesetzt wird. Denn allein der Vorwurf eines schweren Verbrechens wie Mord und Totschlag rechtfertigt noch nicht die Untersuchungshaft. In anderen Fällen kann der Rechtsanwalt die Haftverschonung erreichen. Sie ist wie die Aufhebung des Haftbefehls auch mit der sofortigen Entlassung aus der Untersuchungshaft verbunden.
Aufhebung des Haftbefehls oder Haftverschonung bei Vorwurf von Mord und Totschlag möglich
Die Aufhebung des Haftbefehls oder die Haftverschonung sind nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch möglich, wie an einem praktischen Fall auf meiner Webseite nachzulesen ist. Das gilt natürlich nicht in allen Fällen. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, um die Voraussetzungen zu prüfen und Sie zu verteidigen.
Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag
Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel hier (in dubio ro reo), hier (vorstzkritische Umstände) und hier (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa in diesem Beitrag, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder dieser Beitrag, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.
Als Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung.