Anwalt für Verkehrsstrafrecht – Fachanwalt für Strafrecht
Besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und solche, die eine Körperverletzung oder Tötung eines Anderen zur Folge haben, sind als Straftaten eingeordnet. Die Verkehrsstraftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) und vereinzelt in anderen Gesetzen – wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) – geregelt. Zu den klassischen Verkehrsstraftaten gehören die Verkehrsgefährdung, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das Fahren ohne Führerschein oder auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Bei Verkehrsstraftaten werden Geld- und Freiheitsstrafen verhängt.