Anwalt Spezialist Verkehrsstrafrecht, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Marson

Besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und solche, die eine Körperverletzung oder Tötung eines Anderen zur Folge haben, sind als Straftaten eingeordnet. Die Verkehrsstraftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) und vereinzelt in anderen Gesetzen – wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) – geregelt. Zu den klassischen Verkehrsstraftaten gehören die Verkehrsgefährdung, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das Fahren ohne Führerschein oder auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Bei Verkehrsstraftaten werden Geld- und Freiheitsstrafen verhängt.

Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Wird Ihnen ein Vorwurf im Bereich des Verkehrsstrafrechtes gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist. Die Nummer für alle Fälle: 01716543669. Ihr Anwalt und Spezialist für Verkehrsstrafrecht