Rechtsanwalt für Strafrecht, Totschlag, Chemnitz, Daniel H., Untersuchungshaft, dringender Tatverdacht, Haftbefehl,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Presseerklärung zum Tötungsdelikt in Chemnitz

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an Daniel H. in Chemnitz am 26. August 2018 rätseln Ermittlungsbehörden und Medien auch über den Tatverdacht. Über das Motiv, das Tatvor- und das Tatgeschehen sowie die beteiligten Personen besteht Unklarheit.

Als Strafverteidiger des Y. A. sehe ich mich im Hinblick auf die aktuell verbreiteten Nachrichten veranlasst, zu dem Fall eine Erklärung abzugeben.

Antrag und Erlass des Haftbefehls am 27. August 2018

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz war dafür zuständig, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen meinen Mandanten zu beantragen. Die Anordnung oder Ablehnung des Antrags oblag dagegen dem zuständigen Untersuchungsrichter beim Amtsgericht Chemnitz. Der Haftbefehl gegen meinen Mandanten erging am 27. August 2018. Um Untersuchungshaft anordnen zu können, ist zunächst ein dringender Tatverdacht gesetzlich vorgeschrieben. Dieser liegt nur dann vor, wenn sich aus den ermittelten Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit herleiten lässt, dass sich ein Beschuldigter der ihm vorgeworfenen Tat schuldig gemacht hat.

Der Haftbefehlsantrags und die Anordnung der Untersuchungshaft waren rechtswidrig

Nach akribischem Aktenstudium bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen Y. A. seit seiner Festnahme am 26. August 2018 fortwährend bis zum heutigen Tag kein Tatverdacht bestanden hat. Dem Ergebnis meiner Prüfung lege ich keine subjektiven Wertungen zugrunde. Mein juristisches Ergebnis beruht auf den objektiv in den Ermittlungsakten vorliegenden Beweismitteln, die zum  Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls und seiner Anordnung am 27. August 2018 vorlagen. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen und andere Beweismittel. Im Haftbefehl werden dieselben zur Begründung des Tatverdachts ausdrücklich benannt. Auch diese Beweismittel habe ich geprüft. Keines der Beweismittel belastet meinen Mandanten, sich an dem vermeintlichen Tötungsdelikt beteiligt zu haben. Ich habe aus den genannten Gründen Grund zu der Annahme, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht Chemnitz wider besseres Wissen und somit vorsätzlich meinen Mandanten seiner Freiheit beraubten und noch berauben.

Auch nach Erlass des Haftbefehls kein Tatverdacht

Auch aus den weiteren, umfangreichen und professionell geführten Ermittlungen des Landeskriminalamtes in Chemnitz hat sich kein Tatverdacht gegen meinen Mandanten ergeben. Vielmehr wird er nun auch durch mindestens eine Zeugenaussage zwei Tage nach Erlass des Haftbefehls entlastet. Auch die Spurenauswertung verlief negativ. Dennoch führte auch das bisher nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Schritte zur Aufhebung des Haftbefehls einleitete.

Aufhebung des Haftbefehls und Personenschutz beantragt

Ein Fortbestehen der Untersuchungshaft halte ich für rechtswidrig. In Folge dieser Sach- und Rechtslage habe ich bereits am Montag, dem 10. September 2018, Haftprüfungsantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Es ist beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Außerdem wurde wegen der prekären Sicherheitslage in Sachsen Personenschutz für meinen Mandanten beantragt.

Prüfung von diversen Rechtsverstößen der sächsischen Justiz

Derzeit prüft die Verteidigung die Verletzung diverser Rechtsstaatsprinzipien zu Lasten meines Mandanten durch die sächsische Justiz. Nach mir vorliegenden Medienberichten soll Sachsens Generalstaatsanwalt Strobl anlässlich einer Presseerklärung vom letzten Montag sinngemäß erklärt haben, man wisse noch nichts. Näheres müsse man noch ermitteln. Dem stimme ich zu. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Generalstaatsanwalt nichts über die seit Wochen anhaltende rechtswidrige Untersuchungshaft meines Mandanten weiß und ob er sie duldet. Strobl soll zudem geäußert haben, mein Mandant schweige zu den Vorwürfen und habe in diesem Zusammenhang auf den Strafverteidiger verwiesen. Das ist nicht zutreffend. Mein Mandant hat in umfangreichen Vernehmungen die Tat bestritten und dezidierte Angaben getätigt.

Medienbeiträge finden sich auch hier und hier. Eigenständige Recherchen der ARD zeigen das gleiche Bild auf.

Ergebnis des Haftprüfungstermins

Zum Ausgang des Haftprüfungstermins finden Sie hier die entsprechenden Informationen.