Schöffen wegen Befangenheit, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Marson

Grundsätzliche Eignungsvoraussetzungen eines Schöffen

Nicht jeder Schöffe ist zur Ausübung des Schöffenamts geeignet. Schöffen können wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn sie für das Schöffenamt ungeeignet sind. Zu den generellen Voraussetzungen gehört, dass Schöffen Deutsche sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, sie nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und kein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann (§§ 31,32 GVG).

Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben  Und sie dürfen  das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Sie müssen der deutschen Sprache mächtig und dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein ((§33 GVG).

Strafverteidiger prüft Eignung  der Schöffen

Eine weitere Voraussetzung und für den Strafprozess von besonderer Bedeutung, ist die gesundheitliche Eignung der Schöffen gemäß § 33 Ziffer 4 GVG. Im Rahmen der Schöffenwahl wird der gesundheitliche Zustand eines Kandidaten nicht gesondert geprüft. Daher obliegt es der Verteidigung in der Hauptverhandlung ein besonderes Augenmerk auf die gesundheitliche Eignung der Schöffen zu legen. Sind sie  aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet das Schöffenamt auszuüben, so kann sie der Angeklagte u.U. wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen.

Gesundheitliche Voraussetzungen zum Schöffenamt

Es mag vielleicht nicht häufig vorkommen, dass sich erst in der Hauptverhandlung die fehlende gesundheitliche Eignung eines Schöffen herausstellt. In unserer Gerichtspraxis gab es allerdings schon so manchen Fall, in dem unsere Mandanten einen Schöffen  ablehnt haben, weil er wegen Schwerhörigkeit oder defektem Hörgerät nicht in der Lage war, der Hauptverhandlung uneingeschränkt zu folgen. Eigentlich hat der betroffene Schöffe ein solches Problem dem Gericht selbst mitzuteilen. Aber manche Schöffen scheuen davor zurück. Gerade deshalb ist es Aufgabe der Verteidigung, genau zu beobachten, ob auch alle Richter, einschließlich der Schöffen, willens und in der Lage sind, der Hauptverhandlung zu folgen.

Schlafende Schöffen wegen Befangenheit abgelehnt

Schöffen, die in der Hauptverhandlung unaufmerksam sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, der Hauptverhandlung zu folgen, können abgelehnt werden. Dazu gehört auch der schlafende Schöffe. Verfällt ein Schöffe während der Hauptverhandlung für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einen Schlaf, so dass er dem Verlauf der Hauptverhandlung nicht mehr folgen kann, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit. Über einen solchen Fall eines  Schlafes einer Schöffin während des Strafprozesses berichteten wir hier.

Fehlende kognitive Fähigkeiten der Schöffen führt auch zur Nichteignung und Befangenheit

Das Landgericht Berlin gab dem von uns für den Angeklagten gestellten Befangenheitsantrag statt. Interessant an der Beschlussbegründung ist, dass das Gericht noch  über den Schlaf der Schöffin als Befangenheitsgrund hinausging. So stellte das Landgericht auch auf die offensichtlich fehlenden kognitiven Fähigkeiten der Schöffin ab. So hatte sie geglaubt, Schöffe in einem Berufungsverfahren zu sein. Auch war ihr der Verfahrensgegenstand nicht verständlich. Das ergab sich erst aus der Stellungnahme, die sie zu dem Befangenheitsantrag abgab, Die Beschlussbegründung wird noch eingestellt.

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