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RA Oliver Marson

Kanzleiprofil – Organisation der Anwaltskanzlei

Die Kanzlei ist als Einzelkanzlei organisiert. Sie besteht ausschließlich aus dem Fachanwalt für Strafrecht  Oliver Marson. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit dem Anwalt zustande, der gewählt oder bestellt wurde. Wenn Sie also mit Rechtsanwalt Marson ein Mandatsverhältnis begründen, begründen Sie nicht auch mit einem anderen Rechtsanwalt ein Mandatsverhältnis.  Dementsprechend ist für die Mandatserfüllung auch nur der jeweils von Ihnen ausgewählte Anwalt verantwortlich und haftbar. Dies ist der Unterschied zur Anwaltssozietät. Dort wird der Mandatsvertrag mit der gesamten Sozietät begründet.

Dr. Uwe Ewald als Kooperationspartner der Einzelkanzlei Marson

Dr. Uwe Ewald ist nicht Mitglied der Kanzlei Marson. Er ist Kooperationspartner. Er arbeitet ausschließlich als Analyst. Die Kanzlei Marson erteilt ihm keine Analyseaufträge. Auftraggeber für seine computergestütze Analysetätigkeit sind Betroffenen von Strafverfahren. Die Verträge kommen zwischen dem Betroffenen und dem Analysten und nicht mit der Kanzlei Marson zustande. Deshalb ist für die Auftragserfüllung aus dem Analyseauftrag auch nur Dr. Uwe Ewald als Analyst und Auftragnehmer, nicht aber Rechtsanwalt Marson verantwortlich und haftbar Die Auftragserteilung an Dr. Uwe Ewald ist nicht an die Mandatserteilung zur Strafverteidigung geknüpft.

Ziel der Anwaltskanzlei

Die Kanzlei wurde urspünglich von zwei erfahrenen Strafverteidigern mit dem Ziel gegründet, den Aufrüstungen der Kriminalpolitik mit gebündelter Kompetenz und gemeinsamem Engagement zu begegnen. Gerade deshalb sind wir zur investigativen Strafverteidigung übergegangen und setzen über unseren Kooperationspartner Dr. Uwe Ewald computergestützte Analysesoftware zur Verteidigung ein, wenn unsere Mandaten sich dazu entschließen, den Analysten zu beauftragen. Rechtsanwalt Dost-Roxin ist leider im Jahre 2020 verstorben.

Wir sind der Überzeugung, dass durch eine Ausweitung und Verschärfung des Strafrechts weder mehr Sicherheit gewonnen wird noch gesellschaftliche Probleme gelöst werden. Starke Rechte des Beschuldigten und der Verteidigung im Strafverfahren sind für nationale und internationale Rechtssysteme, die rechtsstaatlichen Maßstäben genügen sollen, unverzichtbar.

In besonderem Maße liegt der Kanzlei Marson und dem Kooperationspartner daran, das Wissen, die Fähigkeiten und das Engagement gerade auch dort anzubieten und einzusetzen, wo wir gesellschaftlichen Handlungsbedarf sehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Einzelne sich übermächtigen staatlichen Behörden oder privaten Organisationen gegenüber sehen, wenn Diskriminierungen erkennbar werden, wenn staatliche Organe das Recht verletzen und deshalb Übergriffe zurückzuweisen sind.