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Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht

Wie bereits an anderer Stelle dargelegt, werde ich als Strafverteidiger zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa bei sexuellem Missbrauch von Kindern, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.

Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt

Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen Deal „mit einem blauen Auge“ für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine „Verfahrensabsprache„, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf Bewährung auszusetzen.

Deal vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Ich bediene mich dabei meines Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal zu einer Verfahrensbeendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu kommen. Dabei wende ich mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”. Der Deal ist zugleich ein Mittel zur geräuschlosen Verfahrensbeendigung. Denn der Deal ist eine Verfahrensabsprache hinter verschlossenen Türen. Folglich findet er ohne Beobachtung durch Journalisten oder durch andere Prozessbeobachter statt. So können Strafverfahren geräuschlos und unbeobachtet erledigt werden. Ein Rufschaden bleibt aus. Der Arbeitgeber erfährt nichts. Auch werden Verfahrenskosten und Zeit für eine umfangreichen Gerichtsverhandlung mit einer Vielzahl von Verhandlungstagen vermieden.

Warnung vor dem Deal mit dem Gericht

Aus der Praxiserfahrung weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. „Gelockt“ wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was „natürlich“ ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.

Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse

So mancher Angeklagter hat sich dadurch „verführen“ lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann zur konfrontativen Verteidigung.

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigungzur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum  schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.