Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Strafsachen, Strafrecht, Strafverteidiger
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Wahlverteidiger in Strafsachen

Das Strafrecht unterscheidet zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Wenn Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihm das Mandat zu Ihrer Strafverteidigung erteilen, unterschreiben Sie in diesem Zusammenhang eine Vollmacht. Mit der Mandatsannahme wird der Strafverteidiger zu Ihrem Wahlverteidiger. Die Vollmacht dient dem Rechtsanwalt dazu, sich im Außenverhältnis als Ihr Verteidiger zu legitimieren. So wird im Regelfall die Vollmacht an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht übersandt. Das erfolgt der guten Ordnung halber, obwohl es keine Verpflichtung gibt, die Vollmacht schriftlich vorzulegen.

Unterschiede in der Arbeitsweise zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger?

Inhaltlich unterscheidet sich die Tätigkeit zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger nicht. Oft ist es aber so, dass die Mandanten den selbst gewählten Verteidiger vorziehen. Das hat sehr unterschiedliche Gründe, die hier nicht im Einzelnen erörtert werden können. Sie sollten sich aber immer bemühen, den für Sie „passenden“ Rechtsanwalt selbst zu finden und auszuwählen. Im Extremfall kann Ihnen das Gericht nämlich einen Pflichtverteidiger „aussuchen“, den Sie im Normalfall nicht gewählt hätten. Hinzu kommt, dass es schwer werden kann, einen aufgezwungenen Pflichtverteidiger wieder „los zu werden“, wenn Sie der Auffassung sind, dass er nicht die optimale Arbeit leistet.

Auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jeder Angeklagte einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Über die Voraussetzungen für eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers finden Sie hier konkrete Ausführungen. Und zum formalen Werdegang der Beiordnung stehen hier weitere Informationen für Sie zur Verfügung.

Das Gesetz bestimmt, dass Sie bis zu drei Strafverteidiger in einem Verfahren beauftragen können. Auch mehrere Pflichtverteidiger können beigeordnet werden. Das erfolgt zumeist dann, wenn es sehr umfangreiche Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte sind oder sehr viele Hauptverhandlungstage stattfinden. Wenn mehrere Verteidiger für Sie tätig werden, kann das bei guter Teamarbeit nützlich für Sie sein. Denn dann kann auch mit einer gemeinsamen Strategie mehrerer Beschuldigter eine schlagkräftige Strafverteidigung erfolgen.