Kontakt zum Strafverteidiger, Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt Oliver Marson

Fachanwalt für Strafrecht

Kurfürstendamm 66

10707 Berlin

Telefon: 030 72 02 29 70

Notfall: 0171 6543669

Fax: 030 72 02 27 71

E-Mail  marson@anwaltmarson.de

 

 

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Außerhalb der üblichen Bürozeiten ist RECHTSANWALT MARSON  für den NOTFALL auch unter

Mobil 0171 6543669

erreichbar.

Zu den typischen Notfällen gehört die Festnahme. Es droht dann die Untersuchungshaft im Gefängnis. Die Untersuchungshaft muss von einem Richter in einem Anhörungstermin, der auch an Wochenenden und Feiertagen stattfindet, durch Beschluss angeordnet werden. Es ist zur Verhinderung des Haftbefehls wichtig, dass sofort ein Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragt wird und bei Vorführung beim Haftrichter in Berlin-Brandenburg anwesend ist, um die Untersuchungshaft zu verhindern.

Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, hat der Betroffene sofort einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt schon bei der Anhörung vor dem Haftrichter an seiner Seite zu haben. Denn der Richter nimmt die Beiordnung als Pflichtverteidiger dann sofort vor.

Bitte beachten Sie, dass der Notruf ausschließlich für tatsächliche Notfälle zur Verfügung steht. Das gilt also für die Situationen, in denen ein Berliner Strafverteidiger wie in den o.g. Fällen sofort tätig werden muss und die Angelegenheit keinen Aufschub bis zum Tag oder zum nächsten Werktag duldet.