Festnahme bei Verdacht einer Straftat - Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Festnahme bei Verdacht einer Straftat

Die Festnahme bei Verdacht einer Straftat bezeichnet eine Situation, in der eine Person seiner Freiheit beraubt ist. Während von einer vorläufigen Festnahme bei bis zu drei Stunden die Rede ist, spricht man bei längerer Zeitdauer von Freiheitsentziehung. Die Festnahme einer Person ist durch unterschiedliche Personen und unter unterschiedlichen Fallkonstellationen möglich.

Die Festnahme durch „Jedermann“

Jedermann ist befugt, einen anderen festzunehmen (§ 127 StPO). Auch Minderjährigen ist das gestattet. Das setzt aber voraus, dass eine Person auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird und wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

Die vorläufige Festnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft

Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft und Polizei eine Person vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl vorliegen (§ 114 a StPO). Daran ist also nicht gebunden, dass der Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl schon von einem Haftrichter erlassen wurden. Der Festgenommene muss unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter am zuständigen Amtsgericht zugeführt werden. Erfolgt die Zuführung nicht fristgemäß, ist die Festnahme zu beenden.

Festgenommen auf Grund eines Haftbefehls

Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen, so kann ebenfalls eine Person vorläufig festgenommen werden (§ 114a StPO). Der Festgenommene ist dann unverzüglich einem Haftrichter vorzuführen.

Empfehlung Ihres Rechtsanwalts

Im Falle einer vorläufigen Freiheitsentziehung verhalten Sie sich zurückhaltend. Wenden Sie keine Gewalt an. Äußern Sie sich nicht in einer Weise, die von den Behörden als beleidigend empfunden werden könnte. Geben Sie Ihre Personalien zur Identitätsfeststellung an.

Aber verweigern Sie die Aussage zum Straftatvorwurf. Verlangen Sie sofort einen Rechtsanwalt. Verweigern Sie jede Maßnahme, bevor Sie keinen Strafverteidiger konsultieren konnten. Sie haben einen Anspruch auf Konsultation eines Rechtsanwalts.

Sie können meine Kanzlei tagsüber über das Sekretariat erreichen. In Notfällen bin ich auch über das Mobiltelefon erreichbar. Rufen Sie an. Ich werde unverzüglich zu Ihnen kommen.

Weitere Informationen

Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.