Totschlag eines Menschen - Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Totschlag eines Menschen

Wie bei Mord erfolgt auch bei Totschlag eines Menschen die Tötung vorsätzlich, also willentlich. Der Totschlag eines Menschen (§ 212 StGB) unterscheidet sich vom Mord aber dadurch, dass die besonderen „Mordmerkmale“ nicht gegeben sind. Wer einen Menschen zu mindestens bedingt vorsätzlich tötet, ohne dabei Mordmerkmale zu verwirklichen, wird als Totschläger wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt.

Die Strafe bei Totschlag eines Menschen

Im Normalfall liegt die Strafe zwischen 5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Wenn aber ein besonders schwerer Fall des Totschlags vorliegt, dann droht lebenslange Freiheitsstrafe. Auch ist ein sogenannter minder schwerer Fall im Gesetz normiert, für den eine Freiheitsstrafe  von „nur“ 1 Jahr bis 10 Jahren vorgesehen ist. Der Strafrahmen kann sich nach unten nochmals verschieben, wenn weitere Minderungsgründe vorliegen.

Der besonders schwere Fall bei Totschlag

Der besonders schwere Fall des Totschlags zieht lebenslange Freiheitsstrafe nach sich, tritt aber in der Praxis äußerst selten auf. Für den „schweren Fall“ muss das Verschulden des vermeintlichen Täters besonder hoch sein. Daran sind 3 Voraussetzungen geknüpft:

  1. ein außergewöhnlich hohes Tatunrecht mit nur geringfügigen Abweichungen zum Mord;
  2. der Vorsatz erstreckt sich auf das schwerwiegende objektive Tatbild;
  3. das Maß der Schuld ist außergewöhnlich hoch.

Sind solche Fälle (ausnahmsweise) gegeben, scheiden Milderungsgründe schon von der Logik aus. Denn die verminderte Schuldfähigkeit kann nicht vorliegen, wenn das Maß der Schuld besonders hoch sein soll.

Bei der rechtlichen Prüfung steht die Frage im Vordergrund, ob schulderhöhende Umstände vorliegen. Wenn ein vermeintlicher Täter „nur“ in die Nähe der Mordmerkmale kommt, reicht das nicht aus, ihn wegen Mordes oder wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu verurteilen.

Der minder schwere Fall bei Totschlag

Liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB) vor, ist die Strafe zwischen 1 Jahr und 10 Jahren Freiheitsstrafe. § 213 StGB bestimmt, unter welchen engen Voraussetzungen von einem minder schweren Fall auszugehen ist:

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Strafrahmenverschiebung zu Gunsten des Täters bei Totschlag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Strafe noch geringer ausfallen. Nach altem Recht lag dann der Strafrahmen zwischen 1 Monat bis 3 Jahre und 9 Monaten und nach aktuellem Recht liegt er zwischen 3 Monate bis 7 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen ist also verschärft worden. Es kann eine mehrfache Milderung über § 49 Abs. 1 StGB erfolgen, ohne dabei gegen das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB zu verstoßen.

Mehrfache Strafrahmenverschiebung bei Totschlag eines Menschen

In einem Fall des tateinheitlich begangenen Totschlags (zwei Tötungshandlungen) war das Landgericht Frankfurt/Oder zwar von einem minder schweren Fall des Totschlags (erste Minderung) und einer verminderten Schuldfähigkeit (zweite Minderung) ausgegangen. Auf meine eingelegte Revision wurde das Urteil des Landgerichts durch Beschluss des Bundesgerichtshofs aufgehoben. Das Urteil fiel im Ergebnis noch geringer aus. Nach knapp 3 Jahren war mein Mandant aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Den Fall finden Sie hier.

Die Kindstötung (Neonatizid) als Totschlag 

Die Kindstötung bei Geburt gehört zu den Fällen, die in aller Regel als Totschlag und nicht als Mord zu bewerten sind. Zu den Gründen finden Sie auf dieser Seite weitere Erläuterungen. Auch finden Sie hier ein Beispiel eines am Bundesgerichtshof gewonnenen Verfahrens. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Die junge Frau wurde später nicht wegen Kindstötung, sondern lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Unter „News“ finden Sie dazu diesen Beitrag.

Zum Unterschied zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge finden Sie hier weitere Erläuterungen.

Empfehlung des Rechtsanwalts bei Vorwurf von Totschlag eines Menschen

Der Totschlag als vorsätzliche Tötung eines Menschen ist ein rechtlich schwieriger Straftatvorwurf. Beauftragen Sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Ich übernehme Ihre Strafverteidigung auch als Pflichtverteidiger.

Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag

Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel hier (in dubio ro reo), hier (vorsatzkritische Umstände) und hier (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa in diesem Beitrag, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder dieser Beitrag, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.

Als Rechtsanwalt für Tötungsdelikte verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, TotschlagKörperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung.