Erfahrener Strafverteidiger – Was zeichnet einen guten Strafverteidiger aus?

Erfahrung zeigt sich nicht allein in der Zahl der Berufsjahre

Strafverteidiger Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, sucht häufig einen erfahrenen Strafverteidiger. Allerdings lässt sich Erfahrung nicht allein daran messen, wie lange ein Rechtsanwalt bereits zugelassen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob er Strafverfahren regelmäßig bearbeitet, schwierige Beweislagen erkennt und auch unter dem Druck einer Hauptverhandlung sichere Entscheidungen trifft. Als Strafverteidiger verteidige ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte und Angeklagte. Dabei bearbeite ich Verfahren vor Amtsgerichten und Landgerichten ebenso wie Berufungen und Revisionen vor dem Kammergericht, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Dennoch behandle ich keinen Fall nach einem festen Schema. Denn jeder Tatvorwurf, jeder Mandant und jede Beweislage verlangen eine eigene Verteidigungsstrategie.

Ein erfahrener Strafverteidiger beginnt mit dem Schweigerecht

Viele Beschuldigte möchten einen Vorwurf sofort erklären. Sie hoffen, ein Missverständnis durch ein Gespräch mit der Polizei ausräumen zu können. Allerdings kennen sie zu diesem Zeitpunkt häufig weder die Aussagen der Zeugen noch die sonstigen Beweismittel. Deshalb gehört es zu den ersten Aufgaben eines erfahrenen Strafverteidigers, den Mandanten vor vorschnellen Angaben zu schützen. Schweigen bedeutet weder ein Schuldeingeständnis noch fehlende Mitwirkungsbereitschaft. Vielmehr schafft es die notwendige Zeit, damit die Verteidigung zunächst Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen kann.Erst danach lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob der Mandant weiterhin schweigen sollte oder ob eine frühe Stellungnahme eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen kann.

Gründliche Aktenanalyse statt vorschneller Bewertung

Erfahrung zeigt sich besonders bei der Auswertung der Ermittlungsakte. Eine Anklageschrift gibt regelmäßig nur die Sichtweise der Staatsanwaltschaft wieder. Deshalb muss der Strafverteidiger die zugrunde liegenden Aussagen, Urkunden, Gutachten und digitalen Daten eigenständig prüfen. Dabei achte ich insbesondere auf folgende Fragen:

  • Sind Zeugenaussagen widerspruchsfrei?
  • Haben sich Aussagen im Laufe des Verfahrens verändert?
  • Wurden entlastende Umstände ausreichend berücksichtigt?
  • Stimmen Zeitabläufe, Kommunikationsdaten und objektive Spuren überein?
  • Beruht ein Gutachten auf gesicherten Tatsachen?
  • Durften die Ermittlungsbehörden die Beweismittel überhaupt erheben und verwerten?
  • Enthält der Vorwurf Lücken oder alternative Erklärungen?

Gerade umfangreiche Akten erfordern Geduld und eine klare Arbeitsstruktur. Denn häufig entscheidet nicht das auffälligste Beweismittel, sondern ein scheinbar nebensächlicher Widerspruch über die weitere Verteidigung.

Erfahrung bedeutet, ein realistisches Ziel festzulegen

Ein guter Strafverteidiger verspricht nicht vorschnell einen Freispruch. Ebenso wenig übernimmt er jedoch ungeprüft die Bewertung der Staatsanwaltschaft. Nach der Akteneinsicht bespreche ich deshalb offen mit dem Mandanten, welche Ziele realistisch erscheinen. Je nach Beweislage kann die Verteidigung auf Folgendes gerichtet sein:

  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
  • Nichteröffnung des Hauptverfahrens,
  • Freispruch,
  • Beschränkung des Tatvorwurfs,
  • Ausschluss rechtswidrig erlangter Beweismittel,
  • Vermeidung der Untersuchungshaft,
  • Bewährungsstrafe,
  • Verringerung einer Geld- oder Freiheitsstrafe,
  • Vermeidung einer Einziehung,
  • Erhalt der Fahrerlaubnis,
  • Verhinderung berufsrechtlicher Nebenfolgen.

Dabei kann sich die Strategie im Laufe des Verfahrens verändern. Wenn neue Beweise auftreten oder Zeugen anders als erwartet aussagen, muss ein erfahrener Strafverteidiger schnell reagieren und das Verteidigungskonzept anpassen.

Konfrontative und konsensuale Strafverteidigung

Erfahrung bedeutet nicht, in jedem Verfahren möglichst laut oder aggressiv aufzutreten. Allerdings darf der Verteidiger Konflikten mit Gericht oder Staatsanwaltschaft auch nicht ausweichen, wenn die Interessen des Mandanten eine konsequente Auseinandersetzung verlangen. Eine konfrontative Verteidigung kann notwendig sein, wenn Zeugen widersprüchlich aussagen, Sachverständige von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Ermittlungsbehörden die Rechte des Beschuldigten verletzt haben. Dann müssen Fragen präzise gestellt, Beweisanträge vorbereitet und Rechtsverstöße rechtzeitig gerügt werden. In anderen Verfahren kann dagegen eine Verständigung zu einem besseren Ergebnis führen. Das gilt insbesondere, wenn die Beweislage belastend ist und sich durch eine abgestimmte Einlassung eine deutliche Begrenzung der Strafe erreichen lässt. Der erfahrene Strafverteidiger legt sich deshalb nicht von Beginn an auf eine bestimmte Methode fest. Vielmehr wählt er das Vorgehen, das dem Mandanten im konkreten Verfahren den größten Nutzen bietet.

Erfahrung im Ermittlungsverfahren

Viele Strafverfahren lassen sich bereits vor einer Anklage entscheidend beeinflussen. Deshalb beginnt wirksame Verteidigung nicht erst im Gerichtssaal. Im Ermittlungsverfahren kann es unter anderem darum gehen,

  • eine Einstellung zu erreichen,
  • entlastende Unterlagen einzureichen,
  • eine schriftliche Einlassung abzugeben,
  • gegen eine Durchsuchung oder Beschlagnahme vorzugehen,
  • die Herausgabe sichergestellter Gegenstände zu erreichen,
  • einen Haftbefehl aufheben oder außer Vollzug setzen zu lassen,
  • einen Vermögensarrest anzugreifen.

Gerade in diesem frühen Stadium muss der Strafverteidiger sorgfältig abwägen. Denn eine Stellungnahme kann das Verfahren beenden, sie kann jedoch zugleich die spätere Verteidigung festlegen. Deshalb sollte eine Einlassung erst erfolgen, wenn ihr Inhalt und ihre möglichen Folgen vollständig geprüft wurden.

Sicherheit in der Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung entwickelt eine eigene Dynamik. Zeugen können überraschende Angaben machen, Sachverständige ihre Einschätzung verändern und Gerichte neue rechtliche Hinweise erteilen. Deshalb reicht eine gute Vorbereitung allein nicht aus. Der Strafverteidiger muss zugleich schnell erkennen, welche Reaktion die neue Situation verlangt. Er muss entscheiden, ob er sofort nachfragt, einen Antrag stellt, eine Unterbrechung beantragt oder zunächst abwartet. Außerdem muss er darauf achten, dass das Gericht die Verfahrensrechte des Angeklagten wahrt. Erfahrung hilft dabei, zwischen einem unwichtigen Detail und einer entscheidenden Veränderung der Beweislage zu unterscheiden. Zugleich schützt sie vor unüberlegten Reaktionen, die der Verteidigung später schaden könnten.

Umgang mit Zeugen und Sachverständigen

Zeugenaussagen gehören zu den häufigsten und zugleich schwierigsten Beweismitteln im Strafverfahren. Menschen erinnern sich nicht wie eine Kamera. Vielmehr können Gespräche, Erwartungen, Zeitablauf und nachträgliche Informationen eine Erinnerung verändern. Deshalb prüft ein erfahrener Strafverteidiger nicht nur, ob eine Aussage auf den ersten Blick glaubhaft erscheint. Er untersucht außerdem ihre Entstehung, ihre Entwicklung und ihre Übereinstimmung mit objektiven Beweismitteln. Auch Gutachten dürfen nicht ungeprüft bleiben. Das gilt beispielsweise für psychiatrische, psychologische, rechtsmedizinische, toxikologische oder technische Gutachten. Der Sachverständige besitzt zwar besondere Fachkenntnisse, dennoch können seine Anknüpfungstatsachen, Methoden oder Schlussfolgerungen fehlerhaft sein. Bei Bedarf arbeite ich deshalb mit unabhängigen Sachverständigen, Analysten und weiteren Spezialisten zusammen. Die Verantwortung für die Verteidigungsstrategie bleibt jedoch bei mir.

Erfahrung mit Berufung und Revision

Eine Verurteilung beendet das Verfahren nicht immer. Gegen amtsgerichtliche Urteile kann häufig Berufung oder Sprungrevision eingelegt werden. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts kommt regelmäßig die Revision in Betracht. Während die Berufung eine neue Tatsachenverhandlung eröffnet, prüft das Revisionsgericht das Urteil auf Rechtsfehler. Deshalb unterscheiden sich beide Rechtsmittel grundlegend. Ein erfahrener Strafverteidiger muss erkennen, welches Rechtsmittel im konkreten Fall die besseren Möglichkeiten bietet. Außerdem muss er die kurzen Fristen beachten und mögliche Verfahrensfehler bereits während der Hauptverhandlung sichern. Gerade die Revision verlangt präzises Arbeiten. Denn Verfahrensrügen unterliegen strengen formalen Anforderungen, während die Sachrüge eine genaue Analyse der schriftlichen Urteilsgründe erfordert. Bitte denken Sie daran, nicht jede Kröte muss man schlucken. Mit der Revision können Sie es verhindern. Sie ist das letzte Mittel, ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wieder zu „kippen“. Hier lautet mein Grundsatz: Jedes Urteil ist es wert, es auf seinen Unwert zu überprüfen. Schauen Sie selbst in den Rubriken „Ziele der Revision“ und „Revision im Strafrecht„, inwieweit dieser Grundsatz seine Berechtigung haben kann. Auch ein Blick in die Rubrik „Praxisfälle der Revision“ ist lohnenswert. Als Strafverteidiger habe ich langjährige Erfahrungen in Revisionsverfahren vor dem Kammergericht in Berlin, den Oberlandesgerichten (OLG) und am Bundesgerichtshof (BGH).

Persönliche Bearbeitung durch Rechtsanwalt Marson

Meine Kanzlei ist als Einzelkanzlei organisiert. Deshalb bearbeite ich jedes Mandat persönlich. Der Mandant spricht während des Verfahrens nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, sondern hat einen festen Ansprechpartner. Diese persönliche Betreuung ermöglicht eine einheitliche Verteidigungsstrategie. Außerdem kenne ich die Akte, die bisherigen Gespräche und die persönlichen Folgen des Verfahrens. Bei umfangreichen Verfahren kann ich gezielt weitere Spezialisten hinzuziehen. Dennoch bleiben die Koordination, die rechtliche Bewertung und die Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht in meiner Hand.

Ein erfahrener Strafverteidiger sollte:

  • zuhören und den Sachverhalt vollständig erfassen,
  • die Ermittlungsakte gründlich auswerten,
  • Chancen und Risiken offen erklären,
  • keine unrealistischen Ergebnisse versprechen,
  • auch schwierige Entscheidungen verständlich erläutern,
  • auf neue Entwicklungen schnell reagieren,
  • die wirtschaftlichen und beruflichen Folgen berücksichtigen,
  • den Mandanten persönlich auf Vernehmungen und Hauptverhandlungen vorbereiten,
  • bei Bedarf geeignete Spezialisten einbeziehen,
  • konsequent das vereinbarte Verteidigungsziel verfolgen.

Dabei zählt nicht allein juristisches Wissen. Ebenso wichtig sind strategisches Denken, Menschenkenntnis, Verhandlungserfahrung und die Fähigkeit, auch unter erheblichem Zeit- und Entscheidungsdruck konzentriert zu arbeiten.

Als Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht, Wirtsschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht

Langjährige Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich im Kapitalstrafrecht etwa bei Mord, Totschlag und bei Sexualstraftaten. Im Wirtschaftsstrafrecht und im Arzt- und Medizinstrafrecht können Sie sich auf der speziellen Webseite umschauen und sich von meiner Kompetenz überzeugen.

Frühzeitige Verteidigung verbessert die Möglichkeiten

Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten hat, sollte nicht abwarten. Je früher ein Strafverteidiger den Tatvorwurf und die Ermittlungsakte prüfen kann, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen regelmäßig.