Fachanwälte für Strafrecht mit Erfahrung
Nach fast 30 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger habe wir das, was der Mandant sucht. Ein Anwalt mit soliden Rechtskenntnissen und Praxiserfahrungen in der Strafverteidigung. Diese Erfahrung schätzen unsere Mandanten. Deshalb werde wir auch häufig gebeten, die Strafverteidigung außerhalb Berlins in Brandenburg und bundesweit zu übernehmen.
Ihr Strafverteidiger in der Berufung
Mit Ihrer Strafverteidigung können Sie uns als auf Strafrecht spezialisierter Fachanwälte in allen Instanzen beauftragen. Für einen Rechtsanwalt für Strafrecht ist es selbstverständlich, ab der I. Instanz vor einem Amtsgericht oder Landgericht oder aber ab der II. Instanz (Berufung) zu verteidigen.
Als Strafverteidiger in der Revision
Bitte denken Sie daran, nicht jede Kröte muss man schlucken! Mit der Revision können Sie es verhindern. Sie ist das letzte Mittel, ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wieder zu „kippen“.
Hier lautet unser Grundsatz: Jedes Urteil ist es wert, es auf seinen Unwert zu überprüfen. Schauen Sie selbst in den Rubriken „Ziele der Revision“ und „Revision im Strafrecht„, inwieweit dieser Grundsatz seine Berechtigung haben kann. Auch ein Blick in die Rubrik „Praxisfälle der Revision“ ist lohnenswert.
Als Strafverteidiger haben wir langjährige Erfahrungen in Revisionsverfahren vor dem Kammergericht in Berlin, den Oberlandesgerichten (OLG) und am Bundesgerichtshof (BGH).
Ist ein Urteil bereits rechtskräftig, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Strafverteidiger die Wiederaufnahme des Strafverfahrens erreicht. Im optimalen Fall kann ein Rechtsanwalt im Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung einen Freispruch für Sie erreichen. Sprechen Sie uns an.
Als Strafverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren
Auch für das sogenannte Wiederaufnahmeverfahren stehen wir Ihnen zur Verfügung. Näheres dazu finden Sie hier.
Strategie, Taktik und Verhaltensregeln im Strafrecht
Strategie und Taktik sind im Strafrecht von immenser Bedeutung und beeinflussen oft entscheidend den Ausgang des Verfahrens. Für den von einem Strafverfahren betroffenen Mandanten ist es daher auch wichtig, sich von Beginn an richtig zu verhalten. Wir empfehlen deshalb grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Dazu mehr in der Rubrik „Verhaltensregel: Schweigen ist Gold“.
Teamarbeit mit Rechtsanwälten, die Mitbeschuldigte oder Mitangeklagte verteidigen, ist selbstverständlich. Werden weitere Rechtsanwälte für eine Zusammenarbeit benötigt, gebe ich gerne Empfehlungen.
Als Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht, Wirtsschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Langjährige Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich im Kapitalstrafrecht etwa bei Mord, Totschlag und bei Sexualstraftaten.
Im Wirtschaftsstrafrecht und im Arzt- und Medizinstrafrecht können Sie sich auf der speziellen Webseite umschauen und sich von meiner Kompetenz überzeugen.