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Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt erläutert die Nötigung

Die Nötigung nach § 240 StGB ist ein wesentlicher Grundtatbestand des Strafgesetzbuches. Dieser bildet die Basis für viele weitere Taten, die darauf aufbauen. Geschützt wird die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Mensch soll frei in seinen Entscheidungen sein und nicht von anderen Menschen zu bestimmten Entscheidungen und Tätigkeiten gezwungen werden können. Daher beträgt das Strafmaß auch bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Die Merkmale einer Nötigung

Eine Nötigung begeht, wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit einem Nötigungsmittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Nötigen ist also das Erzwingen eines bestimmten Verhaltens. Nötigungsmittel sind dabei die Anwendung von Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Was ist Gewalt?

Gewalt ist der zumindest auch physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten Widerstandes. Der Begriff ist in der Juristerei lange Zeit sehr umstritten gewesen. Im Grunde wird genau das erfasst, was sich die Allgemeinheit darunter vorstellt. Also zum Beispiel alles was zu einer Körperverletzung führt. Schwierig wird die Frage, wenn psychische Gewalt vorhanden ist. Der BGH hatte zwei Fälle zu entscheiden, bei denen eine Sitzblockade zu Demonstrationszwecke durchgeführt wurde. Das Sitzen der Leute auf der Straße ist im herkömmlichen Sinne keine Gewalt. Diese menschliche Barriere könnte durch ein Auto überwunden werden. Der Zwang besteht daher nur in der psychischen Natur der Gewalt. In dem Großteil der Fälle spielt diese Diskussion jedoch keine Rolle.

Die Gewalt kann auch durch Dritte erfolgen, wenn diese dem Täter als eigene Handlung zugerechnet werden kann. Dies ist oft bei Bandenbetätigungen der Fall, in denen einer der Wortführer ist und ein anderer die „Drecksarbeit“, also die Gewalt übernimmt. Dann können die Beiträge, die ein jeder zur Tat beiträgt einander zugerechnet werden.

Die Gewalt kann sich auch gegen Sachen richten, wenn diese sich auf das Opfer auswirkt. Klassisches Beispiel ist das Zudrehen der Heizung im Winter um den Mieter zur Zahlung rückständiger Mieten zu zwingen.

Was ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel?

Eine Drohung mit einem empfindlichen Übel ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Das Übel ist jede Veränderung in der Außenwelt, die als nachteilig empfunden wird. Was sehr geschwollen klingt, ist der Versuch des Gesetzgebers, Worte, die im Allgemeinen verstanden werden, allgemein zu definieren. D.h. was der Laie unter diesen Begriffen versteht ist so ziemlich genau das, was der Gesetzgeber erfassen will. Vorsicht ist jedoch bei der Formulierung des Einfluss durch den Drohenden geboten. Das, was angedroht wird, muss auch in der Macht des Täters stehen oder zu mindest so erscheinen, als ob es in der Macht des Täters stünde. Aussagen wie „Dafür wirst du noch bestraft werden, wenn du nicht xy tust!“ sind daher zu allgemein, weil der Täter keinen Bezug zu seinen eigenen Handlungsmöglichkeiten aufbaut. Außerdem muss aus der Aussage deutlich werden, dass die Nichtvornahme eines bestimmten Verhaltens des Opfers genau zu dieser Folge führen wird. Es muss also ein unmittelbare Verknüpfung von Verhalten des Opfers – Drohung – und Umsetzung der Drohung bestehen.

Die Rechtswidrigkeit der Nötigung

Außerdem muss die Nötigung rechtswidrig sein. Das diese Aussage explizit im Gesetz steht, bedeutet, dass neben den normalen Rechtfertigungsgründen wie Notwehr oder Notstand eine weitere Prüfung vorzunehmen ist. Das Gesetz sagt, dass die Anwendung des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck in einem Verhältnis stehen muss, das als verwerflich anzusehen ist. Hier sollen nicht moralische Erwägungen ihren Platz finden, sondern geprüft werden, ob das Verhalten sozialwidrig ist. Daher sollen verschiedene Kriterien hier ihre Würdigung finden. Zu prüfen ist vor allem, ob es staatliche Zwangsmittel gibt, die Vorrang vor der eigenen Durchsetzung der Rechte haben. So ist es rechtswidrig, wenn ein Gläubiger seine Schulden mit Gewalt eintreibt, da es staatliche Hilfsmittel und Behörden gibt, auf die er vertrauen muss.

Der besonders schwere Fall

Die Qualifikation zur Nötigung mit einer wesentlich höheren Strafandrohung (besonders schwerer Fall der Nötigung) wird hier behandelt.

Weitere Straftatbestände

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.

Nähere Informationen zu anderen Tatbeständen wie MenschenhandelMenschenraubFreiheitsberaubung oder Raub und Erpressung finden Sie ebenfalls auf meiner Seite.