Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Gerichtsverhandlung
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Gerichtsverhandlung verteidige ich Sie vor dem Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht Berlin, Oberlandesgericht oder am Bundesgerichtshof (BGH). Ich stehe Ihnen auch für die Rechtsmittel der Berufung, Revision und für das Wiederaufnahmeverfahren zur Verfügung.
Nach einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kommt es in aller Regel auch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Auch wenn schon im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen Freispruch oder zu einem schuldsprechenden Urteil gestellt werden, so kann in der Hauptverhandlung noch immer alles gewonnen oder verloren werden.
Grundsätzlich sollte man sich nicht darauf verlassen, das Gericht werde schon allein alle für den angeklagten Mandanten günstigen Umstände herausfinden. Hier darf nichts dem Zufall überlassen bleiben, weshalb ein Rechtsanwalt für Strafrecht für eine kompetente Strafverteidigung sorgen muss. Es kommt darauf an, Zeugen und Sachverständige professionell zu befragen und eigene Beweisanträge zu stellen.
Die fehlerfreie und kompetente Strafverteidigung des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung ist auch im Hinblick auf ein späteres Rechtsmittels maßgeblich für den Erfolg. Das gilt vor allem für die Revision. Nicht umsonst heißt es, dass der Erfolg in der Revision bereits in der gerichtlichen Hauptverhandlung vorbereitet werden muss. Lesen Sie dazu mehr unter Urteil kippen mit der Revision.
Für den Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der gerichtlichen Hauptverhandlung wird dann eine optimale Strafverteidigung gewährleistet, wenn genügend Vorbereitungszeit vorhanden ist. Auch hier gilt: beauftragen Sie frühzeitig und nicht „auf den letzten Drücker“ Ihren Verteidiger.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur wichtigen Unterscheidung zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger finden Sie hier. Ich bin als Wahl- und Pflichtverteidiger bundesweit tätig. Gerne können Sie mich kontaktieren.
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