Sexueller Übergriff, Nötigung und Vergewaltigung
Der sexuelle Übergriff ist gemeinsam mit der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung in einer Strafrechtsnorm unter Strafandrohung. Hierbei werden sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt, die der Täter gegen das Opfer erzwingt. Es liegt also keine einvernehmliche Handlungsweise zwischen den Personen vor. Die Begrifflichkeit wurde in § 177 StGB 2016 von „Nötigung“ in „Misshandlung“ geändert. Die Vergewaltigung verlangt anders als bei der sexuellen Misshandlung das Eindringen in den Körper (Beischlaf) oder zumindest beischlafähnliche Handlungen. Näheres zur Nötigung (Misshandlung) erfahren Sie hier, zur Vergewaltigung hier.
Der sexuelle Übergriff ist vom Rechtsanwalt zu prüfen
Nicht jeder sexuelle Übergriff entpuppt sich als wahr. Suchen Sie sich einen Strafverteidiger, der mit absoluter Skepsis an jede Aussage eines angeblichen Tatopfers herangeht. Denn nichts ist als wahr hinzunehmen, alles gehört auf den Prüfstand. Daher sollte ein übereiltes und eventuell falsches Geständnis keine Priorität haben. Denn anschließend könnten sie es bereuen.
Den Strafverteidiger wählen
Dem Rechtsanwalt wird in einem solchen Strafverfahren besonders professionelle Verteidigung abverlangt. Denn hier ist Courage und nochmals Courage gefordert. Für den Rechtsanwalt hat es kein Tabu zu geben, vermeintliche Opfer ohne Rücksicht und schonungslos zu befragen. Deshalb zählen auch die Meinung der Öffentlichkeit oder (falsche) Moralvorstellungen für den Strafverteidiger nicht. Weil eben schonungslose Zeugenbefragungen gefordert sind. Denn im Vordergrund steht die immer wieder schwierige Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von vermeintlichen Opfern. Auch kindliche Zeugenvernehmungen sind davon nicht ausgeschlossen.
Optimale Strafverteidigung organisieren
Sobald bekannt wird, wonach Ihnen sexuelle Nötigung vorgeworfen wird, suchen Sie einen Anwalt auf. Denn um so eher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, um so höher ist der mögliche Erfolg der Strafverteidigung. Gehen Sie deshalb nicht zur Polizei. Statt dessen gehen Sie zum Anwalt. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bei den Ermittlungsbehörden Gebrauch. Sollte eine Festnahme erfolgen oder eine Hausdurchsuchung stattfinden, verlangen Sie sofort die Kontaktaufnahme zum einem Anwalt.
Geräuschlose Verfahrenserledigung
Ziel des Strafverteidigers ist es, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. In diesem Fall kommt es nicht zur Anklageerhebung und Gerichtsverhandlung. Ist das nicht abzuwenden, bleibt der Deal, um das Verfahren geräuschlos zu beenden.
Weitere Informationen
Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigung, zur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.