Einziehung des Vermögens im Betäubungsmittelstrafrecht
Die Vermögenseinziehung folgt – nicht nur bei Drogenstraftaten – dem staatlichen Grundsatz “Verbrechen dürfen sich nicht lohnen”. Deshalb wurden die Regelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, mit der Folge einer deutlichen Erweiterung der Befugnisse zur Einziehung von Vermögenswerten, neu gefasst.
Vermögenseinziehung bei Drogengeschäften
Der Vermögenseinziehung im Betäubungsmittelstrafrecht unterliegen nur die Vermögenswerte, die einem legalen Marktwert zukommen (BGH vom 27.6.17 – 2 StR 204/17).
Werden im Rahmen der Ermittlungen Betäubungsmittel sichergestellt und später als Beziehungsgegenstände der Tat eingezogen, unterliegen sie nicht dem Verfall.
Daher darf für die Einziehungsentscheidung des Gerichts auch nicht der Wert des Betäubungsmittels gemäß § 73c StGB angesetzt werden. Denn ein Eigentumserwerb ist nach § 134 BGB wegen Nichtigkeit rechtlich ausgeschlossen. Das ergibt sich aus dem Gesetz. So ist etwa der Kauf von Betäubungsmitteln nichtig, weil der Erwerb gegen das im Betäubungsmittelgesetz enthaltene Verbot verstößt. Deshalb kommt eine Einziehung des Wertes des aus der Tat Erlangtem nicht in Betracht. Betäubungsmittel unterliegen damit weiterhin der Einziehung nach § 33 BtMG.
Vermögensabschöpfung nicht nur im Betäubungsmittelstrafrecht
Das Thema der Vermögenseinziehung ist umfangreich und rechtlich kompliziert. Der Staat hat radikale Regelungen geschaffen, die bei Straftaten eine Einziehung, selbst bei Dritten, möglich machen. Das betrifft eine Vielzahl von Straftaten auch gerade außerhalb von Drogendelikten. Die Bestimmungen sind für den Betroffenen existenzgefährdent und nicht selten existenzzerstörend.
Wer sich für diese Themen interessiert, findet auf unseren Unterseiten umfangreiche Informationen. Zunächst finden Sie hier grundsätzliche Erläuterungen. Eine Übersicht über die 2017 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Natürlich erklären wir auch den Arrest, insbesondere in Geschäftskonten. Die Einziehung von Taterträgen bei Tatbeteiligten wird ebenso wie der staatliche Umgang mit nachträglich entdecktem Vermögen erklärt. Dann gibt es noch die selbstständige und die erweiterte Einziehung.
Kontakt zu Anwälten bei Vermögenseinziehung
Wer als Beschuldigter oder Angeklagter oder Einziehungsbeteiligter dem Problem der Einziehung ausgesetzt ist, kann sich gern an uns wenden.
Weitere Informationen
Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.