Das Recht auf Bekanntgabe des Straftatvorwurfs bei der Beschuldigtenvernehmung
Die Ermittlungsbehörden sind zur Bekanntgabe des Straftatvorwurfs verpflichtet. Was für die Ermittlungsorgane also Pflicht ist, ist für den Beschuldigten das gute Recht auf Bekanntgabe des Straftatvorwurfs bei der Beschuldigtenvernehmung. Dieses Recht ist keine allgemeine Floskel. Die Ermittlungsbehörden müssen bei Bekanntgabe des Tatverdachts genau und konkret darlegen und erläutern, aus welchem konkreten Sachverhalt sich der Tatverdacht ergeben soll. Irgendwelche Andeutungen oder schlagwortartige, zusammenhanglose Erklärungen sind unzulässig. Der Sachverhalt ist so konkret bekannt zu geben, dass der Beschuldigte dadurch in die Lage versetzt wird, sich gegen den Tatverdacht zur Wehr zu setzen. Außerdem wird der Beschuldigte dadurch erst befähigt frei darüber zu entscheiden, ob er sich überhaupt zu den Straftatvorwürfen äußern will oder nicht. Denn der Beschuldigte hat keine Aussagepflicht. Er hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Wichtig ist also für den Beschuldigten darauf zu achten, dass er vor der eigentlichen Vernehmung ausreichend konkret unterrichtet wird. Dann erst sollte die Entscheidung fallen, wie er sich verhält. Eine unzutreffende oder lückenhafte Bekanntgabe des Straftatvorwurfs kann eine unzulässige Täuschung des Beschuldigten sein. In einem solchen Falle führt das dazu, dass die davon betroffene Aussage im Sinne des § 136a StPO unter die verbotenen Vernehmungsmethoden fällt. Die Folge davon ist die Unverwertbarkeit der Angaben, die der Beschuldigte in der Vernehmung gemacht hat.
Empfehlung Ihres Rechtsanwalts
Gehen Sie nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung vor Konsultierung eines Rechtsanwalts. Fehler, die ein Beschuldigter bei der Vernehmung macht, in dem er sich äußert statt zu schweigen, sind auch für einen Strafverteidiger hinterher kaum zu korrigieren. Sollte Ihnen der Anwalt empfehlen, im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung auszusagen, sollte das im Beisein Ihres Anwalts geschehen. Soweit hier ein kleiner Einblick in das Recht auf Bekanntgabe des Straftatvorwurfs bei der Beschuldigtenvernehmung. Zu der Frage, ob ein Beschuldigter bei einer Beschuldigtenvernehmung die Wahrheit sagen muss, finden Sie weitergehende Informationen auf den Unterseiten.
Weitere Informationen
Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.