Rechtsanwalt, Strafrecht, Sexueller Missbrauch durch Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker an Patienten, Ermittlungsverfahren, Berlin, Sexualstrafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der sexueller Missbrauch durch Ärzte des Patienten

Missbrauch durch Arzt, Psychotherapeuten und Heilpraktiker? Dass der sexuelle Missbrauch eines Patienten mit geistiger oder seelischer Erkrankung unter Strafandrohung steht, wird niemand ernstlich verwundern können (§174c StGB). Aber dem Missbrauch durch einen Arzt, den Psychotherapeuten oder Heilpraktiker soll mit der spezifischen Strafrechtsnorm entgegengewirkt werden.

Sexueller Missbrauch durch Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker

Sexueller Missbrauch durch Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker steht dann unter Strafandrohung, wenn es um zu behandelnde Patienten geht (§174c Abs.2 StGB). In diesem Falle ganz unabhängig von einer seelischen oder geistigen Erkrankung des Patienten.

Sexuelle Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen

Gefährlich bleiben sexuelle Handlungen für einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker selbst dann, wenn die am Patienten vorgenommenen sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. Auch das ist strafbar. Jedenfalls dann, wenn das noch während des Behandlungsverhältnisses erfolgt, in dem der Patient noch unter der Obhut des Mediziners steht.

„Sex am Arbeitsplatz“ ist sexueller Missbrauch durch Arzt

Der Gesetzgeber hat diesen Straftatbestand ohne Grenzen ausgestaltet, so dass es für den Mediziner auch dann kein straffreies Erbarmen gibt, wenn der mit einem Patienten ausgeübte Sex einvernehmlich stattfindet. Die Regelung ist nicht unumstritten, aber sie ist geltendes Recht und wird folglich von den Gerichten auch so angewendet.

Sexueller Missbrauch durch Heilpraktiker im Rahmen einer Massage

Im Januar 2014 verwarf das Kammergericht Berlin eine Revision eines Heilpraktikers. Er war wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zu ihm kam über lange Zeit eine Frau zur Akupunktur. Die Sitzungen dauerten jeweils 30 Minuten und er nahm dafür einen Freundschaftspreis von 10 €.  Gelegentlich massierte er anschließend die Frau aus Freundschaft.

Nach seiner Auffassung gehörten diese Massagen aber nicht zur Behandlung. So kam es denn, dass er bei seiner letzen Massage die Frau sehr ausgiebig und über mehrere Minuten erotisch massierte. Sie leistete dagegen auch keinen Widerstand. Sie signalisierte auch sonst nicht, mit dieser Handlungsweise nicht einverstanden zu sein. Sie verließ anschließend klaglos die Praxis des Heilpraktikers. Einige Tage später zeigte sie ihn an. Nun ist er rechtskräftig verurteilt.

In der Hauptverhandlung verteidigte sich der Mandant damit, dass es zu den sexuellen Handlungen erst nach der Behandlung (Akupunktur) gekommen sei und die Massage nicht zur Behandlung gehört habe, so dass auch kein Betreuungsverhältnis mehr vorgelegen habe. Seine Verteidigungsstrategie hatte keinen Erfolg. Nun ist er rechtskräftig verurteilt. Die ausgesprochen restriktive Begründung des Revisionsgerichts ist hier nachzulesen. Vorsicht ist geboten.

Präventive Maßnahmen der Ärzte zum Schutz vor Vorwürfen gem. § 174c StGB

Mediziner können sich schützen vor Falschanzeigen wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses oder Betreuungsverhältnisses. Es gibt immer Möglichkeiten, den Praxisbetrieb entsprechend einzustellen. Und wie auch hier nachzulesen ist, vertreten wir die Auffassung: viele Mediziner wissen noch immer nicht, welche Gefahren ihnen bei einer entsprechenden Verurteilung drohen. Das kann bis zum Berufsverbot gehen. Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie auch zu Präventivmaßnahmen in der Praxis oder Klinik.

Verdacht: sexueller Missbrauch durch Arzt – Ermittlungsverfahren was tun?

Falschbezichtigungen dieser Art kommen immer wieder vor. Auch an anderer Stelle berichtete ich bereits. Gehen Sie nicht zur Polizei. Tätigen Sie keine Aussage. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Statt dessen sollten Sie sich an mich wenden. Ich werde Sie mit meiner 25 jährigen Erfahrung professionell verteidigen. Sexueller Missbrauch durch Arzt, Psychotherapeuten und Heilpraktiker kann im Falle einer Verurteilung zum Berufsverbot führen. Dem können Sie nur mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich entgegenwirken.

Staat bevormundet Personen mit körperlicher Behinderung in ihrer sexuellen Handlungsfreiheit

Die umstrittene Reform des Sexualstrafrechts 2016 hat § 174 c StGB dahingehend geändert, dass nun auch Personen mit körperlicher Behinderung vor dem Arzt „geschützt“ werden. Auf den Willen des körperlich behinderten Menschen kommt es nicht mehr an. Der Staat schließt den Behinderten von Sexualität aus. Der Staat bevormundet diese Personen in einer bigotten und rechtlich fraglichen Art und Weise.

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigungzur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum  schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.