Anwaltliche Vertretung von Opfern einer Straftat

Das Strafverfahren dient nicht nur der Aufklärung von Straftaten und der Verfolgung von Beschuldigten. Auch die Interessen von Geschädigten und Opfern einer Straftat spielen eine wichtige Rolle. Deshalb haben Betroffene in vielen Verfahren die Möglichkeit, sich durch einen Rechtsanwalt als Opferanwalt vertreten zu lassen. Ein Opferanwalt unterstützt Geschädigte bereits im Ermittlungsverfahren und begleitet sie darüber hinaus während der gesamten Hauptverhandlung. Gleichzeitig kann er zivilrechtliche Ansprüche vorbereiten und durchsetzen.

Welche Aufgaben hat ein Opferanwalt?

Der Opferanwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Geschädigten. Er informiert über die Rechte des Opfers und sorgt dafür, dass diese Rechte im Strafverfahren wirksam wahrgenommen werden.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Begleitung im Ermittlungsverfahren,
  • Akteneinsicht,
  • Teilnahme an Vernehmungen,
  • Vertretung in der Hauptverhandlung,
  • Nebenklagevertretung,
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen,
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Gerade bei Gewaltstraftaten, Sexualstraftaten oder schweren Körperverletzungen entscheiden sich viele Betroffene für eine anwaltliche Vertretung.

Die Nebenklage im Strafverfahren

Bei bestimmten Delikten können Geschädigte dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Sexualstraftaten,
  • schwere Körperverletzungen,
  • versuchte Tötungsdelikte,
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
  • bestimmte Nachstellungshandlungen.

Durch die Nebenklage erhält das Opfer zusätzliche Verfahrensrechte.

Der Nebenkläger kann unter anderem:

  • Fragen an Zeugen stellen,
  • Beweisanträge anregen,
  • Erklärungen abgeben,
  • Rechtsmittel einlegen,
  • an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen.

Dadurch wird die Stellung des Geschädigten im Strafverfahren gestärkt.

Schadensersatz im Strafverfahren

Eine Straftat verursacht häufig nicht nur persönliche Belastungen, sondern auch wirtschaftliche Schäden. Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.

Typische Ansprüche betreffen:

  • Heilbehandlungskosten,
  • Verdienstausfall,
  • Sachschäden,
  • Schmerzensgeld,
  • Haushaltsführungsschäden,
  • sonstige Vermögensschäden.

Der Opferanwalt prüft frühzeitig, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.

Das Adhäsionsverfahren

Eine Besonderheit des Strafverfahrens ist das sogenannte Adhäsionsverfahren.

Hierbei können zivilrechtliche Ansprüche unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Das Opfer muss dann nicht zwingend zusätzlich ein gesondertes Zivilverfahren führen.

Im Rahmen eines Adhäsionsantrages kann das Gericht beispielsweise entscheiden über:

  • Schadensersatz,
  • Schmerzensgeld,
  • Herausgabeansprüche,
  • sonstige vermögensrechtliche Ansprüche.

Dadurch lassen sich strafrechtliche und zivilrechtliche Fragen häufig in einem Verfahren klären.