Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven

Ermittlungen des Rechtsanwalts mit Privatdetektiven Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Eigene Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven sind im Strafrecht nicht selten. Auch ist es legitim, dass sich der Mandant eines Privatdetektivs bedient.

Dabei muss man aber wissen, wie der “Hase in der Praxis” läuft: Eigenen Ermittlungen des Strafverteidigers treten Staatsanwälte und Richter mit unverhohlenem Misstrauen, teilweise mit Ablehnung entgegen.

Deshalb muss man zwar nicht auf eigene Ermittlungen verzichten. Sie sollten dennoch realisiert werden. Jedoch muss man einfach wissen, dass Beweisergebnisse aus eigenen Ermittlungen wesentlich strenger von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtlich gewürdigt werden. Deshalb muss der Rechtsanwalt selbst strenge Anforderungen an eigene Beweisrecherchen anlegen, wenn die Ergebnisse “gerichtsfest” sein sollen.

Eigene Ermittlungen der Verteidigung im Strafverfahren

Im Strafverfahren ermitteln zunächst Polizei und Staatsanwaltschaft. Allerdings ist die Strafverteidigung nicht darauf beschränkt, lediglich die Ermittlungsakten auszuwerten. Vielmehr kann auch der Rechtsanwalt eigene Nachforschungen anstellen, um den Sachverhalt aufzuklären und entlastende Umstände zu ermitteln.

Gerade in umfangreichen Strafverfahren genügt es häufig nicht, ausschließlich auf die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden zu vertrauen. Deshalb führen Strafverteidiger regelmäßig eigene Ermittlungen durch und ziehen bei Bedarf externe Spezialisten hinzu.

Zusammenarbeit Rechtsanwalt und Privatdetektiv im Strafrecht

Sofern der Mandant einen Privatdetektiv mit Ermittlungen beauftragt, ist eine sorgfältige Auswahl des oder der Detektive zu treffen.  In bestimmten Fällen arbeiten Strafverteidiger mit Privatdetektiven zusammen. Dabei übernimmt der Rechtsanwalt die rechtliche Bewertung, während der Detektiv tatsächliche Erkenntnisse beschafft. Denn auch hier gilt der oberste Grundsatz: Die Ermittlungs- und Beweiserhebungen müssen rechtmäßig im Sinne der Strafprozessordnung erfolgen, damit sie als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Illegale Ausforschungsmethoden, etwa das unrechtmäßige Abhören fremder Telefonate, Hackerangriffe auf Computerdaten oder schnell mal ein “Einstieg” in eine fremde Wohnung zwecks Sicherung von Beweisen, das gehört der Trickkiste von Kriminalfilmen an. Aber das reale Ermittlerleben läuft eben nicht ab, wie es in Filmen wie “Ein Fall für Zwei” so gern vermittelt wird.

Eine solche Zusammenarbeit kann beispielsweise sinnvoll sein bei:

  • Zeugenrecherchen,
  • Aufenthaltsfeststellungen,
  • Dokumentation von Örtlichkeiten,
  • Ermittlung von Kontaktpersonen,
  • Recherche öffentlich zugänglicher Informationen,
  • Überprüfung von Tatsachenbehauptungen.

Der Privatdetektiv ersetzt dabei nicht den Strafverteidiger. Vielmehr unterstützt er die Verteidigung durch tatsächliche Ermittlungen.

Grenzen der Ermittlungen

Auch anwaltliche Ermittlungen und Detektivrecherchen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.

Nicht zulässig sind beispielsweise:

  • Täuschungen gegenüber Gerichten,
  • Eingriffe in geschützte Datenbereiche,
  • unzulässige Überwachungsmaßnahmen,
  • Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.

Deshalb erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Privatdetektiv regelmäßig unter enger rechtlicher Kontrolle.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Der Strafverteidiger analysiert zunächst die Ermittlungsakte und entwickelt anschließend eine Verteidigungsstrategie. Dabei prüft er, ob ergänzende Ermittlungen sinnvoll erscheinen.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Aktenanalyse,
  • Identifizierung entlastender Umstände,
  • Planung eigener Ermittlungen,
  • Koordination externer Sachverständiger,
  • Zusammenarbeit mit Privatdetektiven,
  • Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse,
  • Vorbereitung von Beweisanträgen.

Strafverteidiger in Berlin

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt häufig voraus, dass nicht nur die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betrachtet werden. Eigene Recherchen und zusätzliche Beweismittel können zur Aufklärung des tatsächlichen Geschehens beitragen.