Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht, sexuelle Nötigung, Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverteidiger bei Sexualdelikten

Die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht verlangt zunächst einmal die Unterscheidung zwischen der konsensualen und der konfrontativen Strafverteidigung. Danach bestimmt sich die Taktik und Strategie.

Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigungzur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum  schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.

Kompetenter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Ich sichere Ihnen mit meiner jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien. Sie werden mit meinen Mandanten erklärt und besprochen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens  auch bei Sexualstrafrecht möglich

Die Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Mandanten zu erreichen. Und dieses Ziel soll erreicht werden bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Wie das gehen kann wird auf dieser Seite erläutert.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung im Sexualstrafrecht

Aber auch nach der Anklageerhebung ist eine Beendigung des Verfahrens bei Gericht ohne ein schuldsprechendes Urteil möglich, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ich bediene mich dabei meines Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal zu einer Verfahrensbeendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu kommen. Dabei wende ich mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrenseinstellung”an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.

 Der Deal als Mittel zur geräuschlosen Verfahrensbeendigung

Der Deal liegt oft im Interesse des angeklagten Mandanten. Denn der Deal ist eine Verfahrensabsprache hinter verschlossenen Türen. Folglich findet er ohne Beobachtung durch Journalisten oder durch andere Prozessbeobachter statt. So können Strafverfahren geräuschlos und unbeobachtet erledigt werden. Ein Rufschaden bleibt aus. Der Arbeitgeber erfährt nichts. Auch werden Verfahrenskosten und Zeit für eine umfangreiche Gerichtsverhandlung mit einer Vielzahl von Verhandlungstagen vermieden.

Der Kampf um den Freispruch im Sexualstrafrecht

Sollten die Straftatvorwürfe (z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) haltlos sein, wird um den Freispruch gekämpft. Dann kämpfe ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln um den Freispruch vor Gericht.

Dafür stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Verhandlungsgeschick als Fachanwalt des Strafrechts und Strafverteidiger jederzeit zur Verfügung.