Rechtsanwalt, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Strafrecht, Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverteidigung beim Vorwurf des Besitzes und Handelns mit Drogen

Dass der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (=BtM) strafbar ist, weiß jedermann. Die im Betäubungsmittelgesetz ab § 29 BtMG angedrohten Freiheitsstrafen sind drastisch.

Herrschende Politik lehnt Legalisierung von Drogen ab

Auch Strafrechtsprofessoren forderten schon vor Jahren von der Politik die Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes und die Teillegalisierung von Drogen. Als Sprecher des Initiativkreises hatte Prof. Dr. L. Böllinger entsprechende Thesen zur Begründung erarbeitet. Viele namhafte Kriminalwissenschaftler hatten sich der Initiative 2013 angeschlossen. In den Thesen zur Begründung wurde z.B. ausgeführt, dass nicht die Wirkung, sondern die repressive Drogenpolitik Probleme schaffe. Auch entziehe gerade das Verbot dem Staat die Möglichkeit der Kontrolle. Näheres dazu finden Sie in diesem Beitrag. Bis heute hat sich die Politik nicht bewegt.

Die Kriminalstatistik zu Straftaten mit Betäubungsmitteln

Nach der Polizeistatistik wurden in der Bundesrepublik 2016 über 300.000 Delikte mit Betäubungsmitteln registriert. Das ist zu 2011 mit ca. 236.000 Straftaten eine deutliche Steigerung. Die Aufklärungsquote soll seit Jahren bei ca. 95 % liegen.

Die Verantwortung als Rechtsanwalt in BtM-Strafverfahren

Die Strafverteidigung in Strafprozessen wegen Rauschgiftdelikten gehört also schon quantitativ zu den häufigen Praxisfällen des Strafverteidigers. Und die besondere Bedeutung ergibt sich für den Mandanten schon allein aus den angedrohten drastischen Strafen. Daraus leitet sich eine hohe Verantwortung für den Rechtsanwalt ab, wenn er solche Mandate übernimmt.

Verknüpfung des fachlichen Wissens mit modernster Computeranalyse als Muss optimaler Strafverteidigung

Die Rechtssprechung lässt einen weiten Raum, um eine Anklage zu Fall zu bringen und eine Verurteilung zu verhindern. Die Möglichkeiten, einen Freispruch erwirken zu können oder alternativ zu einer geringen Freiheitsstrafe zu kommen, sind vielfältig. Aber die Digitalisierung der Strafverfahren hat dazu geführt, dass die Durchsicht der Akten und die Auffindbarkeit von entlastenden Beweismitteln nur noch unter Einsatz  von Analysesoftware möglich ist. Das optimale Fachwissen des Rechtsanwalts zum Betäubungsmittelstrafrecht reicht heute für sich allein genommen oft nicht mehr aus, um zum Erfolg zu kommen. Deshalb wird hier solche Analysetechnik im Interesse der Mandanten eingesetzt. Wir bezeichnen das als investigative Strafverteidigung.

Die investigative Strafverteidigung als Bestandteil der Umsetzung von Verteidigungsstrategien

Auf unserer Webseite präsentieren wir Ihnen in verständlichen Beiträgen, was eine computergestützte Aktenanalyse bedeutet und welchen konkreten Nutzen der Mandant hat bzw. haben kann. Einen Einstieg in dieses Thema finden Sie hier. Wir erläutern Ihnen in einem weiteren Beitrag, wie z.B. der Vorwurf, Bandenmitglied beim Drogenhandel zu sein, gerade mit unseren Analyseprogrammen und oft nur mit ihnen gekippt werden kann. Wer von Ihnen tiefer in die technische Materie einsteigen möchte, findet auch Erläuterungen zu der eingesetzten Software. Dazu gehört auch Nuix, eine Software, die zur elektronischen Beweismittelauswertung eingesetzt wird. Mein Kollege Dr. Uwe Ewald bietet über unsere Kanzlei auch anderen interessierten Kolleginnen und Kollegen Seminare zum Training und Umgang u.a. mit der NUIX-Software an.

Erläuterungen zu Verteidigungsstrategien und Tatbeständen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln

Wie ich für die Mandanten erreichen kann, dass eine Strafverfolgung trotz eines Drogendelikts unterbleibt, erfahren Sie hier. Und selbstverständlich präsentieren wir Ihnen die verschiedenen Tatbestände der Betäubungsmitteldelikte. In diesem Zusammenhang bin ich bemüht, Ihnen mögliche Verteidigungsstrategien allgemein verständlich darzulegen. Die Seiten sind derzeit (Stand Juni 2018) in Bearbeitung und werden bald zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.

Übersetzung in die arabische Sprache finden Sie hier:BTM-arabisch