Erfolgreiche Berufung vor dem Landgericht München

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Rechtwsanwalt Marson

Fast zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, so das Urteil eines bayerischen Amtsgerichts für einen Physiotherapeuten. Ihm wurde Abrechnungsbetrug vorgeworfen. Der Verurteilte bat uns ihn in der Berufung zu verteidigen. Das Rechtsmittel der Berufung hatte Erfolg und führte zu einer Bewährungsstrafe.

Der Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft München II warf unserem Mandanten gewerbsmäßigen Betrug in 101 tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung vor.

Das Urteil des Amtsgerichtes

Für Abrechnungsbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 55 Fällen verurteilte der Amtsrichter unseren Mandanten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Hiergegen wurde durch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Die Verteidigung in der Berufung

Die Verteidigung war sich darüber einig, dass das Ziel der Berufung die Reduzierung der Haftstrafe und in einer Bewährungsstrafe liegen sollte.

Die Entscheidung des Berufungsgerichtes -Bewährungsstrafe 

Die erheblichen Mängel des erstinstanzlichen Urteiles erkennend beraumte das Landgericht von vorherein vier Hauptverhandlungstage an. Es  lud alle für die 55 Fälle notwendigen Zeugen. Im Rahmen der Beweisaufnahme kristallisierte sich recht schnell heraus, dass voraussichtlich die vier Hauptverhandlungstage nicht ausreichend sein würden und insbesondere im Hinblick auf das Merkmal der Täuschung bzw. der Irrtumserregung weitere umfangreiche Beweiserhebungen von Nöten sein würde.

Betrug setzt voraus, dass der Täter eine andere Person über Tatsachen täuscht und diese durch den so hervorgerufenen Irrtum zu einer vermögensmindernden Verfügung veranlasst wird. Im vorliegenden Fall war aufzuklären, wer konkret über eine Tatsache getäuscht wurde, die zur Vermögensverschiebung geführt hat. Waren es die Mitarbeiter der Krankenkassen, die den Ausgleich der vom Angeklagten manipulierten Abrechnungen verfügten? Oder waren es Mitarbeiter des im Auftrag des Angeklagten tätigen Factoringunternehmens, welches die gebündelten, je nach Krankenkasse aufgeschlüsselten Abrechnungen erstellte und für einen Rechnungsausgleich gegenüber dem Angeklagten sorgten?

Diese schwierige Sach- und Rechtslage wusste die Verteidigung zu nutzen. und wies auf das ausufernde Verfahren hin. Daraufhin schlug die Kammer dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft eine Verständigung vor. Kern des Vorschlages war die Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung.

Das Ergebnis

Letztendlich blieb es bei der im erstinstanzlichen Urteil ausgeworfene Freiheitsstrafe. Diesmal jedoch mit der Maßgabe der Aussetzung auf 2 ½ Jahre Bewährung.