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Rechtsanwalt Marson

Die Bedeutung der Beweiserhebung in Strafverfahren

Das oberste Prinzip des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts. Das „Werkzeug“ dafür ist die Beweiserhebung. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz für die Strafgerichte. Die Richter sind danach verpflichtet, die sogenannte Tatsachengrundlage der von der Staatsanwaltschaft behaupteten Straftat zu untersuchen.

Zweck und Ziel der Beweiserhebung

Die Erforschung der Wahrheit dient natürlich dem Staat. Er verfolgt Straftaten und will die Verurteilung von Straftätern durchsetzen. Bei der Wahrheitserforschung geht es aber auch darum, Fehlurteile zu vermeiden. Es soll niemand verurteilt werden, der keine Straftat begangen hat. Ziel ist es also, mit Hilfe einer umfassenden Beweiserhebung sicherzustellen, dass tatsächlich Wahrheit ermittelt und nur im Falle des Schuldnachweises auch eine Verurteilung erfolgt.

Beweiserhebung – Ziel und Ideal

Nun ist bekannt, dass es immer wieder zu Anklagen auf falschen Sachverhaltsgrundlagen und Verurteilungen auf Grundlage „falscher Wahrheiten“ kommt. Die Ursachen sind vielfältig: Voreingenommenheit, Öffentlichkeitsdruck, schlichte Schlamperei, fehlende Sachkunde von Kriminalbeamten, unzureichende Kontrolle der Polizei durch die Staatsanwaltschaft, Verstöße der Staatsanwaltschaft gegen § 160 Abs. 2 StPO. Aber auch bei Richtern findet sich gelegentlich ein Desinteresse an Wahrheitsfindung, weil zB. das Interesse an einer schnellen Erledigung des Verfahrens durch Einstellung des Verfahrens nach Geständnis Vorrang hat. Die Sache ist runter vom Tisch, egal ob das Geständnis wahr ist oder nicht.

Amtsaufklärungspflicht und Beweiserhebung –  Voraussetzungen der Beweiswürdigung

Ohne die Amtsaufklärungspflicht gäbe es keine Beweiserhebung und ohne Beweiserhebung wäre keine Beweiswürdigung möglich. Alle Prozessbeteiligten ( Angeklagter, Strafverteidiger, Staatsanwalt und Nebenkläger) haben einen Beweiserhebungsanspruch. Dieser erstreckt sich auf alle Beweismittel, die zur Sachaufklärung beitragen können. Erst so wird der Angeklagte und sein Rechtsanwalt in die Lage versetzt, sich gegen einen Straftatvorwurf zur Wehr zu setzen. Das erfolgt in den meisten Fällen über die Beweisanträge.

Weitere Informationen

Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.