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Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Folgen des Menschenhandels

Der Menschenhandel beschreibt das Ausnutzen einer bestimmten Zwangslage, um dann das Opfer zu einer Tätigkeit zwingen zu können, in der es Ausbeutung erfährt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie diese ausbeuterischen Tätigkeiten aussehen können, soll im Folgenden betrachtet werden.

Die Ausbeutung in der Prostitution

Die Prostitution ist die zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen. Die Strafbarkeit des Menschenhandels ist jedoch nicht auf die Ausbeutung von Prostituierten begrenzt. Jeder Menschenhandel, der stattfindet, um das Opfer danach bei der Vornahme von sexuellen Handlungen auszunutzen, wird erfasst.

Die ausbeuterische Beschäftigung

Eine ausbeuterische Beschäftigung liegt vor, wenn das Opfer unter Arbeitsbedingungen arbeiten muss, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Situationen vergleichbarer Arbeitnehmer stehen und wenn der Täter dabei aus rücksichtslosem Gewinnstreben handelt. Dies ist meist der Fall, wenn der Täter dem Opfer den Großteil oder den Gesamtbetrag des Lohnes zurückbehält und das Opfer so in eine wirtschaftliche Abhängigkeit führt.

Ausbeutung von Bettelei und Straftaten

Ein neuere Form des Menschenhandels ist die Ausbeutung der Bettelei und von Straftaten. In der ersten Variante werden Menschen dazu genötigt betteln zu gehen und der erbettelte Betrag wird ihnen abgenommen. In der zweiten Variante werden Menschen dazu gebracht, Straftaten zu begehen und die daraus erfolgte Bereicherung fließt dem Täter zugute. Typische Großstadtfälle sind dabei Banden von Taschendieben oder die gemeinsame Veranstaltung von Glücksspielen, wie dem Hütchenspiel. Diese Varianten wurden durch die EU- Richtlinie 2011/36/EU als Formen des Menschenhandels deklariert und sind 2013 im deutschen Gesetz umgesetzt worden.

Sklaverei, Leibeigenschaft und co.

Mit dem Verbot der Sklaverei in Mauretanien im Jahr 1981 gibt es in keinem Land der Welt mehr eine rechtliche Grundlage dafür. Dieses formale Gebot war ein großer Schritt. Dennoch gibt es im illegalen Bereich immer noch viele moderne Formen der Sklaverei. Der Global Slavery Index schätzt, dass im Jahre 2016 bis zu 45,8 Mio. Menschen weltweit versklavt waren. Die Sklaverei ist die vollständige Abnahme sämtlicher Persönlichkeitsrechte und die Zufügung des Menschen zum eigenen Eigentum. Der Mensch wird fortwährend als Sache verwendet.

Auch die anderen Formen, wie die Leibeigenschaft, die Schuldknechtschaft etc. werden erfasst. Das EGMR geht sogar soweit, dass es die Ausweitung auf jede Lage einer Person fordert, in der diese unter Zwang Dienste leisten muss.

Die unfreiwillige Organspende

Als letzte Variante ist in § 232 StGB die rechtswidrige Organentnahme beschrieben. Davon sind auch Entnahmen erfasst, die mit Einverständnis erfolgen, wenn dies unter dem Druck der Zwangslage geschieht.

Weiterführende Informationen zum Menschenhandel und zu den Tatvarianten des Menschenraubs und anderen finden Sie hier. Da diese Taten mit einem sehr hohen Strafmaß versehen sind, ist es ratsam, frühzeitig einen kompetenten Strafverteidiger hinzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Weitere Straftatbestände

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.