Sexueller Missbrauch von Kindern Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Nicht alle Rechtsanwälte übernehmen Mandate bei sexuellem Missbrauch von Kindern, bei denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) geht. Ich übernehme solche Mandate. Daher können Sie sich an mich wenden. Auf meine langjährige Berufserfahrung können Sie bauen. In meiner Sprechstunde können Sie sich offen und ohne falsche Scham vertrauensvoll an mich wenden. Denn gerade für diejenigen, die meinen, sich strafbar gemacht zu haben, ist es wichtig, sich bei ihrem Strafverteidiger öffnen zu können.

Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Wenn um einen Freispruch oder ein geringeres Strafmaß zu kämpfen ist, verteidige ich Sie über alle Instanzen. Wenn es sein muss bis zum BGH (Bundesgerichtshof).

Recht auf Rechtsanwalt auch bei Missbrauch von Kindern

Jedermann hat das Recht auf Strafverteidigung. Und zwar ungeachtet dessen, ob ihm sexueller Missbrauch von Kindern oder ein anderes Sexualdelikt vorgeworfen wird. Daran kann auch gegenteiliges „Wunschdenken“, wie es oft zu hören ist, nichts ändern. Als Strafverteidiger verteidige ich nicht die Straftaten, sondern meinen Mandanten als Menschen. Und das unabhängig davon, ob er Straftaten begangen hat oder nicht.

Optimale Voraussetzungen für eine effektive Strafverteidigung

Wenn Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird (wie z.B. Sexueller Missbrauch von Kindern), gehen Sie nicht zur Polizei. Ihr Weg sollte so schnell wie möglich zu einem Strafverteidiger führen. Machen Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Reden Sie nur mit Ihrem Anwalt. Die schnelle Einschaltung eines Strafverteidigers kann den Verlauf des Strafverfahrens ganz wesentlich zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Strafen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Strafrahmen ist beträchtlich. Das kann auch nicht verwundern, denn mit dieser Strafnorm sollen die Kinder vor sexuellen Übergriffen bewahrt werden. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe kann als Strafe vom Gericht verhängt werden. Bei schwerem sexuellem Missbrauch ist die Mindeststrafe wesentlich höher. Näheres dazu finden Sie auf dieser Seite und auch hier. Deshalb sollten Sie also nicht lange zögern, um Ihre Strafverteidigung zu organisieren.

Gerne stehe ich Ihnen zur Seite. Sprechen Sie uns an.

Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern

Auf der Webseite finden Sie weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa Kinderpornographie, Jugendpornographie, Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindesmissbrauch mit Todesfolge.