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Rechtsanwalt Oliver Marson

Anforderungen an eine Verständigung (Deal) mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft

Eine Verständigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über den möglichen Ausgang des Strafverfahrens, ermöglicht der Verteidigung für ihren Mandanten, vor allem in den Fällen der sogenannten Strafmaßverteidigung, erhebliche Vorteile auszuhandeln. Ist die Anklage der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen worden, so kann eine Verständigung mit dem Gericht deutliche Vorteile für den Angeklagten mit sich bringen. Die im Volksmund allgemein als Deal bezeichnete Verständigung nach § 257c StPO eröffnet die Möglichkeit einer schnelleren und kostengünstigeren Verfahrensbeendigung. Da i.d.R. ein Geständnis Bestandteil eines solchen Deals ist, kann der Verteidiger auf dem Verhandlungswege die zu erwartende Rechtsfolge (Straferwartung) deutlich herunter handeln.

In ein solches Verständigungsgespräch sind alle Verfahrensbeteiligten mit einzubeziehen. Alle Verfahrensbeteilgten haben im Rahmen solcher Gespräche das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme zum möglichen Inhalt einer Verständigung. Eine Verständigung kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmt. Die Zustimmung anderer Verfahrensbeteiligter, wie z.B. der Nebenkläger, ist nicht notwendig.

In der Praxis geht häufig die Initiative für ein Verständigungsgespräch von der Verteidigung aus, so dass schon dem Verständigungsvorschlag des Gerichtes ein intensives Verhandeln vorausgegangen ist. Unabhänig vom Verlauf und Ergebnis eines solchen Verständigungsgespräches sind alle wesentlichen Elemente in die Hauptverhandlung einzuführen. Zum Gegenstand der Hauptverhandlung sind, auch bei erfolglosem Verständigungsgespräch, vom Gericht in der Hauptverhandlung die von den Gesprächsteilnehmern vertretenen Auffassungen, welche Fragen im Zuge der Verständigung erörtert wurden und ob sie bei den Teilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen sind, zu machen. Das Gericht hat in der öffentlichen Hauptverhandlung mitzuteilen, welche Angebote erörtert wurden.

Erfolgte keine oder nur eine unzureichende Mitteilung durch das Gericht in der Hauptverhandlung und wurde diese Mitteilung nicht oder nicht vollständig protokolliert, kann darauf wegen der Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren eine Revision gestützt werden.

Anspruch auf kompetente Strafverteidigung

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Strafverfahrens oder für den Freispruch vor Gericht.  In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit ohne großes Aufsehen zu einer schnellen Verfahrensbeendigung zu kommen.