Der Werdegang der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafverfahren
Die Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafverfahren sind gesetzlich geregelt. Ob ein Beschuldigter oder Angeklagter einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt, entscheidet das Gericht. Dazu kann der Betroffene einen Beiordnungsantrag selbst oder über seinen Wahlverteidiger stellen. Das Gericht kann aber auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger ohne Antrag des Betroffen beiordnen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Im letzteren Fall muss das Gericht dem Betroffenen zuvor mitteilen, dass eine Beiordnung beabsichtigt ist. In diesem Zusammenhang fordert das Gericht den Betroffenen meist unter Fristsetzung von zwei Wochen auf, von sich aus einen Strafverteidiger seines Vertrauens zu benennen. Benennt der Betroffene keinen eigenen Rechtsanwalt, dann wählt das Gericht selbst einen Strafverteidiger aus und ordnet ihn bei. Es ist daher empfehlenswert, selbst einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu benennen, statt einen unbekannten Strafverteidiger „übergeholfen“ zu bekommen. In manchen Fällen wird auch von der Staatsanwaltschaft ein Beiordnungsantrag gestellt. Darauf sollte sich aber niemand verlassen.
Zeitpunkt der Beiordnung des Pflichtverteidigers
Wenn der Betroffene erfährt, dass gegen ihn ermittelt wird, ist das in der Regel noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet, dass dann die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und folglich auch noch keine Anklage erhoben wurde. In seltenen Fällen erfolgt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bereits im frühen Stadium der Ermittlungen. Außer in besonderen Fällen, auf die an anderer Stelle noch eingegangen wird, kann der Zeitpunkt der Beiordnung nicht sicher vorbestimmt werden.
Ratschlag an Beschuldigte und Angeklagte
Sie sollten frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gegeben sind. Sebstverständlich erläutere ich Ihnen den Werdegang der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafverfahren auch im Rahmen der Rechtberatung. Gerne können Sie mich ansprechen. Ich vertrete in Berlin, Brandenburg und bundesweit.
Zu den Voraussetzungen selbst erfahren Sie mehr auf der Unterseite „Anspruch auf einen Pflichtverteidiger„.