Welche Waffen sind verboten?
Das Waffengesetz bezeichnet einen Katalog an diversen Waffen als absolut verbotene Waffen. Der Umgang mit diesen steht unter Strafe. Zum Umgang mit Waffen zählt der Erwerb, der Besitz, die Überlassung, das Führen, Verbringen oder mitnehmen. Selbstverständlich auch erfasst ist das Schießen. Aber auch das Herstellen, bearbeiten, instand setzen oder Handel treiben mit diesen Waffen ist verboten.
In Anlage 2 des WaffG ist aufgezählt, welche Waffen verboten sind.
Zu den verbotenen Waffen zählen:
- Automatische Schusswaffen (Vollautomaten)
- Vorderschaftsrepetierflinten (unter bestimmten Bedingungen)
- Scheinwaffen
- Waffen, die mit Gegenständen verkleidet sind (z.B. Taschenlampenpistolen)
- Schnell zusammenklappbare oder zerlegbare Waffen
- Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren
- Nachtsichtgeräte/Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffe, sofern diese einen Bildwandler/el. Verstärkung besitzen
- Nachtsichtvorsätze/-aufsätze für Zielhilfsmittel, sofern diese einen Bildwandler/el. Verstärkung besitzen
- Mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm., wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt
Desweiteren gibt es verbotene Gegenstände.
Dazu zählen:
- Wurfsterne
- Gegenstände mit Reiz-/Wirkstoffen
- Präzisionsschleudern
- Nun-Chakus (und ähnliche Gegenstände)
- Spring- und Fallmesser
- Faustmesser
- Butterflymesser
- Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte)
Auch bestimmte Munitionen oder Geschosse sind verboten:
- Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, der Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshilfe umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt.
- Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leichtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten
- Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition
- Kleinschrotmunition, die in Lagern mit einem Durchmesser bis 12,5 mm geladen werden kann
- Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen bestimmt ist
Der Umgang mit diesen Waffen und Gegenständen steht unter Strafe. Welche Umgang wie bestraft wird, wird im folgenden Artikel näher beleuchtet.
Erste Hilfe
Eine Übersicht welche Taten im Bereich des Waffenrechts mit einer Strafe belegt sind, finden Sie hier. Eine Einführung ins Waffenrecht und mehr zur Reform 2017 finden Sie in diesem Artikel.
Wenn Sie sich mit einem Straftatvorwurf im Bereich des Waffenrechts konfrontiert sehen, sollten Sie einen kompetenten Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Gerne können Sie sich an unsere Strafrechtskanzlei wenden.
Verbotene Waffen -weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Waffen finden Sie hier und hier.
Weitere Informationen
Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.