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Rechtsanwalt Oliver Marson

Anwalt kann Verfahrenseinstellung erwirken

Ein Absehen von der Strafverfolgung von Straftaten Drogenabhängiger ist nach dem Betäubungsmittelstrafrecht in zweierlei Hinsicht möglich.

Keine Strafverfolgung bei Gelegenheitskonsum

Zum einen besteht bei Gelegenheitskonsumenten gemäß § 31a BtMG die Möglichkeit zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Wenn Ihr Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft „Druck“ macht und überzeugend argumentiert, wird dieses Ziel erreicht. Unsere Praxiserfahrung bestätigt das.

Keine Strafverfolgung bei Geringfügigkeit

Liegt dem Strafverfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG zu Grunde, so kann Ihr Strafverteidiger die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, von der Strafverfolgung absehen. Hier kommt es darauf an, dass der Verteidiger in der Lage ist, die „Schuld des Täters“ als gering darzustellen. Auch darf kein kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Und die Staatsanwaltschaft muss zudem davon überzeugt werden, dass der Mandant die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Von der Verfolgung soll auch abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt. In Berlin werden Ermittlungsverfahren bei Produkten aus Cannabis bis 15 g eingestellt werden. Ein Drogenkonsumraum ist eine Raum, in dem unter Aufsicht Drogen konsumiert werden dürfen, ohne dass sich der Abhängige einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt. Solche Räume existieren auch in Berlin und anderen Bundesländern.

Strafverfahren gegen Personen mit Drogenabhängigkeit

Zum anderen besteht die Möglichkeit von der Verfolgung von Straftaten Drogenabhängiger nach § 37 BtMG abzusehen. Hierbei sind die Staatsanwaltschaften in der Praxis konservativ und zurückhaltend.  Aufgabe der  Verteidigung ist es daher, die Zurückhaltung zu brechen und nachvollziehbar zu argumentieren.

Die Staatsanwaltschaft kann mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Annahme besteht, dass der Beschuldigte die Straftat aufgrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat und keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu erwarten ist. Voraussetzung weiter ist, dass sich der Betroffene wegen seiner Abhängigkeit einer Therapie unterzieht und seine Resozialisierung zu erwarten ist.

Der sichere Weg zum optimalen Ziel

Lassn Sie sich in solchen Fällen anwaltlich verteidigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, um das optimale Ergebnis, hier das Absehen von der Srtrafverfolgung, zu erreichen.

Weitergehende Informationen zur Strafverteidigung

Grundlegende Informationen zur Strafverteidigung bei Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln finden Sie hier. Eine weitere Seite beinhaltet Wissenswertes zu den Verteidigungsstrategien bei bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Investigative Strafverteidigung – wir finden was andere nicht finden

Dort erfahren Sie auch, worin der Vorsprung einer Kanzlei wie meiner liegt, wenn mit entsprechender Software wie Nuix, eine computergestützte Datenanalyse, zur Anwendung kommt. Hier ist insbesondere der Kollege Dr. Uwe Ewald als Analyst tätig. Seine Analysetätigkeit kann das Ruder zu Gunsten des Mandanten zur Verblüffung der Staatsanwaltschaften und Gerichte herumreißen und eine Anklage zu Fall bringen. Dazu finden Sie hier und hier vertiefende Informationen.

Wir nennen das investigative Strafverteidigung. Wer sich als Beschuldigter oder Angeklagter unsere Vorteile hocheffektiver Verteidigertätigkeit nicht entgehen lassen will, kann sich an meine Kanzlei oder an die meines Kooperationspartners, Rechtsanwalt Oliver Marson, wenden.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.