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Rechtsanwalt Oliver Marson

Einstellung auch bei Sexualdelikten möglich

Die Zielsetzung ist in allen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sie wird auch als geräuschlose Verfahrenserledigung bezeichnet. Damit wird eine Verfahrensbeendigung ohne gerichtliche Hauptverhandlung erreicht. Oder anders ausgedrückt: Es kommt gar nicht erst zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Der Grund dafür ist meistens in der erfolgreichen Tätigkeit des Strafverteidigers zu sehen. Das spielt für Beschuldigte, die eines Sexualdelikts wie etwa des sexuellen Missbrauchs verdächtigt werden, eine große Rolle.

Voraussetzungen zur geräuschlosen Erledigung prüfen

Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen. In diesem Falle beantrage ich über eine Schutzschrift die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Folgt die Staatsanwaltschaft dem Antrag, wird das Verfahren eingestellt. Dann bleibt die Anklageerhebung aus. Folglich endet das Verfahren ohne gerichtlichen Schuldspruch. Näheres dazu finden Sie auch hier.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung im Sexualstrafrecht

Wie bereits dargelegt, werde ich als Strafverteidiger zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Aber auch nach der Anklageerhebung ist eine Beendigung des Verfahrens bei Gericht mit oder ohne ein schuldsprechendes Urteil möglich. Das erfolgt dann auch geräuschlos. Denn die Medien und andere neugierige Prozessbeobachter bleiben außen vor. Weitere Informationen zum „Deal vor Gericht“ finden Sie hier.

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigungzur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum  schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.

Beste Voraussetzungen für Einstellung selbst schaffen

Um optimale Voraussetzungen für eine Einstellung zu erreichen, können Betroffene selbst dazu beitragen. Beauftragen Sie dazu unmittelbar nach Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren einen Strafverteidiger. Wenn erst Anklage erhoben wurde oder die Ermittlungen weit fortgeschritten sind, sinken die Chancen zur Einstellung.