Der Deal des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren
Der Deal bzw. die Verfahrensabsprache im Strafverfahren ist seit einigen Jahren gesetzlich geregelt und nach Maßgabe des § 257c StGB möglich.
Dealen während des Ermittlungsverfahrens
Heute ist es ständige Praxis, dass sich Strafverteidiger und Staatsanwälte auf einen Deal (Verfahrensbeendigung, Verfahrenserledigung, Verfahrensabsprache) zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens einlassen, sich also über die Konditionen verständigen. Über diesen Weg kann erreicht werden, dass das Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Hauptverhandlung eingestellt wird.
Dealen im Strafverfahren bei Gericht
Der Deal ist aber auch dann noch möglich, wenn die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat. Dann kann unter Einbeziehung des Gerichts unter Absprache mit den Rechtsanwälten und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft ebenfalls noch eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Oder es erfolgt alternativ eine Verfahrensabsprache auf ein bestimmtes Strafmaß, das das Gericht mit seinem Urteil nicht überschreitet. Das kann die Höhe der Geldstrafe, die Höhe der Freiheitsstrafe oder auch die Zusicherung betreffen, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sind durchaus keine theoretischen Möglichkeiten. Vielmehr gehört die Verfahrensabsprache zur gängigen Praxis in Strafverfahren. Die Chancen für eine Verfahrensverständigung sind oft hoch. Denn neben dem Mandanten haben auch Staatsanwälte und Richter oft ein eigenes Interesse an einer zügigen Verfahrensbeendigung. Dabei haben für die Strafverfolgungsbehörden Beweislücken und prozessökonomische Gesichtspunkte eine ausschlaggebende Bedeutung.
Dealen im Strafverfahren – Vorteile für den Mandanten
Der Deal kann also im Interesse des angeklagten Mandanten liegen. Denn der Deal erfolgt als geheime Verfahrensabsprache und somit ohne Beobachtung durch Journalisten und die weitere Öffentlichkeit. Geräuschlos und unbeobachtet können so Strafverfahren erledigt werden. Ein Rufschaden tritt so nicht auf, der Arbeitgeber muss nichts erfahren. Auch werden enorme Verfahrenskosten und Zeit für umfangreichen Gerichtsverhandlungen mit einer Vielzahl von Verhandlungstagen vermieden.
Der Deal als Aufgabe des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren
Vornehmliche Aufgabe der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren ist es, bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeiten auszuloten, um das Verfahren über eine Verfahrensabsprache mit der Staatsanwaltschaft zu beenden. Alle Ermittlungslücken, Beweislücken und alle prozessuale Hindernisse sind von dem Strafverteidiger im Ergebnis eines akribischen Studiums der Ermittlungsakten herauszufinden. Sie sind die argumentative Grundlage für die Dealgespräche mit der Staatsanwaltschaft. Oberstes Ziel ist es, eine abschließende Lösung zu finden und damit die Erhebung der Anklage und somit ein Strafverfahren vor Gericht zu verhindern.
Dafür stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Verhandlungsgeschick als im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger jederzeit zur Verfügung.
Die Hintertür zur Verfahrensbeendigung kann auch in einer vorangegangenen Verfahrensverschleppung liegen. Näheres finden Sie dazu hier.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur wichtigen Unterscheidung zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger finden Sie hier. Ich bin als Wahl- und Pflichtverteidiger bundesweit tätig. Gerne können Sie mich kontaktieren.