Rechtsanwalt, Anwalt, Strafrecht, Vergewaltigung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Die Vergewaltigung gem. § 177 StGBist ein Verbrechen. Das hat gute und richtige Gründe. Denn eine solche Straftat verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Aber es geht nicht einfach um die Verletzung von Rechten. Vielmehr stehen die Opfer im Mittelpunkt. Denn sie haben nach einer solchen Straftat manchmal ihr Leben lang psychische Leiden zu ertragen.

Der falsche Vorwurf einer Vergewaltigung

Aber nicht jede behauptete Vergewaltigung erweist sich als wahr. Im „Kachelmann-Prozess“ wurde das überdeutlich. Meine Praxiserfahrung in den letzten Jahrzehnten hat mich gelehrt, solche Behauptungen äußerst kritisch zu hinterfragen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier. Es gibt keine verlässlichen Statistiken. Aber die Dunkelziffer falscher Strafanzeigen dürfte hoch sein. Denn die Androhung, eine (unzutreffende) Strafanzeige zu erstatten,  soll und kann ein „nötigendes Wunder“ bewirken. So kann damit auf einen anderen Druck ausgeübt werden. Etwa bei einer Ehescheidung. Sie erwartet höhere Zahlungen als er ihr zugestehen will. Deshalb droht sie ihm mit einer Strafanzeige. Oder die Strafanzeige ist die Rache für einen Seitensprung. Und schon hat er es mit dem Vorwurf der Vergewaltigung zu tun.

Vorwurf einer Sexualstraftat bedroht Ruf und Existenz

Ein solcher Vorwurf schädigt den Ruf im Familien- und Freundeskreis. Für viele steht auch die Existenz auf dem Spiel. Selbstständige bekommen weniger Aufträge, Angestellte können die Arbeit verlieren. Denn das ist schon vor einem schuldsprechendem  Urteil möglich. Der Arbeitgeber kann eine Verdachtskündigung aussprechen. Prekäre Folgen drohen z.B. auch Ärzten, deren Praxen gerade in ländlichen Gebieten verwaisen können. Und die Boulevardpresse tut ihr „Mögliches“.

Die Strafe bei Vergewaltigung

Die Strafe beginnt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Fällt die Strafe höher als zwei Jahre aus, kann sie auch nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.

Den richtigen Strafverteidiger wählen

Dem Rechtsanwalt wird in einem solchen Strafverfahren besonders  professionelle Verteidigung abverlangt. Denn hier ist Courage und nochmals Courage gefordert. Für den Rechtsanwalt hat es kein Tabu zu geben, vermeintliche Opfer ohne Rücksicht und schonungslos zu befragen. Deshalb zählen auch die Meinung der Öffentlichkeit oder (falsche) Moralvorstellungen für den Strafverteidiger nicht. Weil eben schonungslose Zeugenbefragungen gefordert sind. Denn im Vordergrund steht die immer wieder schwierige Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von vermeintlichen Opfern. Auch kindliche Zeugenvernehmungen sind davon nicht ausgeschlossen.

Der Strafverteidiger muss besonderen Wert auf die Frage der Heranziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens legen. Nichts sollte auch dabei dem Zufall überlassen werden. Eine schwierige Materie, die viel Erfahrung erfordert.

Der Gesetzgeber hat das Sexualstrafrecht geändert. Das betrifft auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vergewaltigung. Zu diesen Neuregelungen finden Sie hier Ausführungen.

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie hier. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum  schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.

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