Oft sind gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten in Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Mord oder Totschlag an der Tagesordnung. Verminderte Schuldfähigkeit, Spuren, Beweise, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Erfahrung, Gerichtsverfahren, Revision, Berufung, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Sachverständigengutachten bei Mord und Totschlag

Sachverständigengutachten sind in Strafverfahren wegen Kapitalverbrechen unverzichtbar. Der Strafverteidiger hat in Strafverfahren wegen Mord oder Totschlag besondere Kenntnisse vorzuweisen, die sich von denen bei anderen Verbrechen wesentlich abheben und erfolgreiche Strafverteidigung erst möglich machen. Dazu gehören auch Kenntnisse aus dem Bereich der Psychologie und Psychiatrie.

Aber oft sind auch gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten an der Tagesordnung. Es geht z.B. um die Spurenlage am Tatort, die Spurensicherung und -auswertung, die Glaubwürdigkeitsbegutachtung, und natürlich um die forensisch-psychiatrische Begutachtung der Schuldfähigkeit des tatverdächtigen Mandanten. Nicht selten ist auch im Rahmen der Begutachtung die Frage nach der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu klären. Manchmal geht es auch um die sogenannte Sicherheitsverwahrung.

Der Strafverteidiger muss in der Lage sein, diese Gutachten zu analysieren und auszuwerten, um Schwachpunkte ausfindig machen zu können. Die dafür erforderliche Sachkenntnis erlangt der Strafverteidiger zum einen durch Fortbildungsmaßnahmen und durch praktische Erfahrungen bei der Strafverteidigung in Mord- und Totschlagssachen.

Ein den Belangen des Mandanten entsprechendes Verteidigungskonzept, Studium der Fachliteratur und genaueste Aktenkenntnis sind ebenso wie ein sensibler Umgang mit dem Mandanten die Grundvoraussetzung der Strafverteidigung in Fällen von Mord und Totschlag.

Diese benötigten Voraussetzungen weise ich auf. Und von meinen Praxiserfahrungen können Sie sich unter der Rubrik Praxisfälle der Revision persönlich ein Bild machen.

Aussageverweigerung bei Polizei und Haftrichter

Es gilt der Grundsatz: Schweigen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Aber schweigen Sie im eigenen Interesse niemals gegenüber Ihrem Rechtsanwalt!

Die Revision bis zum Bundesgerichtshof

In Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge geht es um alles. Deshalb sollte der Mandant schon in der 1. Instanz vor einem Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof im Blick haben. Warum man schon in der Vorinstanz an die Revision denken sollte, erfahren Sie hier. Ich verteidige Sie auch in der Revision am Bundesgerichtshof.

Sachverständigengutachten zur Prüfung der Schuldfähigkeit

Die Einholung eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens wird in vielen Fällen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet. Hier muss der Mandant entscheiden, ob er sich begutachten lässt. Es steht ihm frei. Das Problem ist, dass ein Sachverständiger ohne den Probanden (=Beschuldigter, Angeklagter, Mandant) kaum zu einem für ihn günstigen Gutachterergebnis kommen wird. Ist der Mandant mit einer Begutachtung einverstanden, setzt das voraus, dass er sich auch zu seinem Verhalten im Zusammenhang mit den ihm zur Last gelegten Straftaten äußert. Diese Äußerungen kann das Gericht bei der Urteilsfindung berücksichtigen, sowohl für den Angeklagten, aber eben auch gegen den Angeklagten. Hier stellt sich also die Frage, wie sich der Mandant verhalten soll. Eine durchaus schwierige Entscheidung, die ohne Rechtsanwalt nicht getroffen werden sollte. Ein Sachverständigengutachten in Strafverfahren wegen Mord und Totschlag kann auch der Angeklagte oder sein Rechtsanwalt beantragen.

Weitere Informationen

Als Fachanwalt für Kapitalverbrechen verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung