Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Waffenrecht

Das Waffenrecht wird im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Das Kriegswaffenkontrollgesetz, kurz KrWaffKontrG enthält Bestimmungen über diverse Waffen, die im Anhang zu diesem Gesetz aufgeführt sind. Dazu gehören vor allem Atomwaffen, biologische Waffen und Chemiewaffen. Aber auch Flugkörper, Kampffahrzeuge, Torpedos, Bomben und Flammenwerfer. Soweit ist die Abgrenzung zu den Waffen, die vom Waffengesetz geregelt werden, eindeutig. Schwierig ist der Fall, der voll- und halbautomatischen Waffen, die je nach Bauart, entweder vom einen oder von dem anderen Gesetz erfasst werden.

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition und dient damit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Vorschriften in Deutschland gehören zu den strengsten Waffenregelungen der Welt.

Im Waffengesetz wird vor allem der Erwerb und der Besitz, das Führen, Schießen, Aufbewahren und die Herstellung und der Handel geregelt.

Bestimmte Waffen sind absolut verboten. Jeglicher Umgang mit diesen steht unter Strafe. Für bestimmte Fälle oder Personengruppen gibt es dabei jedoch Ausnahmen. So sind die Regelungen des Waffengesetzes nicht für die Polizei oder Bundeswehr geltend.

Was sind Waffen?

Dazu gehören Schusswaffen und Gegenstände, die diesen ähneln (z.B. Armbrüste). Aber auch andere Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen einen Schaden zuzufügen (insb. Hieb- oder Stoßwaffen) gehören dazu. Davon werden auch Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte, Flammenwerfer etc. erfasst. Außerdem gilt das Gesetz auch für Gegenstände, die zwar nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, die jedoch trotzdem dazu geeignet sind. Dazu zählen vor allem Spring-, Fall und Faustmesser.

Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Der Umgang mit Waffen erfordert eine waffenrechtliche Erlaubnis, den sogenannten Waffenschein. Um diese zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Insbesondere muss der Antragssteller das 18. Lebensjahr vollendet haben und zuverlässig und geeignet sein. Außerdem muss er einen Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und seines persönlichen Bedürfnisses an der Waffe erbringen.

Die Reform im Waffenrecht

Am 07.07.2017 ist eine Reform des Waffenrechts in Kraft getreten, die die Anpassung des nationalen Rechts an die internationalen Vorschriften vorgenommen hat. Insbesondere wurden die Bestimmungen zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Sicherheitsstandards für Sicherheitsbehältnisse angehoben. Auch die Regelungen zur Deaktivierung, also Unbrauchbarmachung einer Waffe wurden verschärft.

§ 58 VIII S.1 WaffG regelt für die Übergangszeit eine befristete Möglichkeit, den unerlaubten Besitz an Waffen aufzugeben, ohne sich hierbei strafbar zu machen. Denn allein das Führen einer unerlaubten Waffe steht unter einer Strafandrohung. Bis zum 01.07.2018 besteht daher die Möglichkeit Waffen, die entweder illegal oder legal (z.b. durch Vererbung) in den Besitz gelangt sind, bei einer zuständigen Behörde abzugeben. Die zuständigen Behörden sind die Waffenbehörde und jede Polizeidienststelle.

In den folgenden Artikeln wird näher darauf eingegangen, welche Waffen absolut verboten sind und welche Strafen drohen, bei Verstößen gegen das Waffengesetz. Wenn Sie mit einem Vorwurf im Bereich des Waffenrechts konfrontiert werden, sollten Sie einen kompetenten Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Gerne können Sie sich an unsere Strafrechtskanzlei wenden.