Fahrerlaubnisentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vermeiden

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Rechtsanwalt Marson

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ein Fahrerlaubnisentzug vermeiden, indem die Grenze zum bedeutenden Schaden nicht überschritten wird.

Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall und entfernt er sich anschließend unerlaubt vom Unfallort (§142 StGB), so droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn dem anderen Unfallbeteiligten ein bedeutender Schaden entstanden ist (§ 69 (2) Ziffer 3 StGB). Die Berliner Strafgerichte gehen z.Z. von einem bedeutenden Schaden ab 1.300 EUR aus.

Dieser Betrag wird häufig schon bei kleinen Kratzern oder Beulen überschritten, wenn der Kostenvoranschlag den Austausch und die Neulackierung beinhaltet. Damit droht dem Unfallverursacher auch bei kleinen Schäden ein monatelanger Führerscheinentzug.

In den letzten Jahren hat sich jedoch eine deutlich preiswertere Reparaturmöglichkeit, die „Smart Repair Methode“ am Markt behauptet. Bei der „Smart Repair Methode“ handelt es sich um ein lackschadenfreies Ausbeulen. Besteht der Unfallschaden an einem Fahrzeug welches älter als drei Jahre ist, so kann der Besitzer auf diese wesentlich preiswertere Reparaturmethode verwiesen werden.

Führerscheinentzug vermeiden:

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 24.09.2010 (13 S 216/09) die „Smart Repair Methode“ als eine fachgerechte Reparaturalternative, die den herkömmlichen Reparaturmethoden gleichwertig ist, bezeichnet.

Mit dieser Entscheidung lässt sich zukünftig sicherlich in vielen Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort der bedeutende Sachschaden reduzieren, um so einen Führerscheinentzug vermeiden.

In Anbetracht der Strafandrohung und der dargestellten schwierigen Ermittlung der Höhe des Schadens empfehle ich Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen sich nicht selbst belasten und müssen keine Angaben zur Sache machen. Stattdessen rate ich einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht zu nehmen.

Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Wird Ihnen ein Vorwurf im Bereich des Verkehrsstrafrechtes gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist.  Die Nummer für alle Fälle: 01716543669.