Sicherungsverteidiger, Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Beiordnung zusätzlicher Pflichtverteidiger

Der Sicherungsverteidiger als Pflichtverteidiger wird im Gesetz als zusätzlicher Pflichtverteidiger bezeichnet. In den Fällen der notwendigen Verteidigung kann das Gericht neben dem Wahlverteidiger oder dem schon beigeordneten Pflichtverteidiger bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellen.

Voraussetzung für die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers

Voraussetzung ist, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Bestellung zur Sicherung der zügigen Durchführung des Strafverfahrens (sog. Sicherungsverteidiger) erforderlich ist.

Eine solche Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers ist vor allem bei umfangreichen und/oder schwierigen Strafverfahren geboten. Fallen allerdings während des Strafverfahrens diese Voraussetzungen weg, dann kann die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers wieder aufgehoben werden (§ 144 Abs. StPO).

Der Sicherungsverteidiger bei umfangreichen Strafverfahren

In sogenannten Umfangsverfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungsterminen kann vor allem dann die Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers von Nöten sein, wen der bisherige Verteidiger voraussichtlich nicht an allen Hauptverhandlungsterminen teilnehmen kann. Sind eine Vielzahl von Fortsetzungsterminen zu erwarten, sind oft auch Terminkollisionen des bisherigen Strafverteidigers zu erwarten. Um dennoch zügig und unter Beachtung der Unterbrechungsfristen die Hautverhandlung durchführen zu können, kann das Gericht daher einen sogenannten Sicherungsverteidiger bestellen.

Häufig sind Wirtschaftsstrafverfahren besonders umfangreich und daher der Verfahrensstoff nur durch ein arbeitsteiliges Vorgehen zweier Verteidiger ausreichend beherrschbar.

Der Sicherungsverteidiger bei schwierigen Strafverfahren

Die Schwierigkeit des Strafverfahrens kann sich sowohl aus der Sach- als auch aus der Rechtslage ergeben. Schwierig kann die Sachlage z.B. sein, wenn eine Vielzahl von Zeugen bei Ihren polizeilichen Vernehmungen widersprüchliche Angaben zum Tatgeschehen gemacht haben und damit zu rechnen  ist, dass den Zeugen in der Hauptverhandlung Vorhalte aus den verschiedenen Vernehmungsprotokollen gemacht werden müssen. Aber auch dann, wenn die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen angezweifelt wird und geprüft werden muss, liegt eine besondere Schwierigkeit vor.

Die Rechtslage kann dann schwierig sein, wenn es im Strafverfahren bei der Anwendung des Rechts auf die Entscheidung bisher nicht abschließend geklärter Rechtsfragen ankommt (z.B. bei der Frage von Verwertungsverboten). Das Gericht kann dann bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellen.

Pflichtverteidiger Verteidigerkosten

Zu den Wahlverteidiger- und Pflichtverteidigerkosten sind hier weitere Informationen zusammengefasst. Viele der Betroffenen möchten keinen Pflichtverteidiger. Sie entscheiden sich für den Wahlverteidiger.

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