Ihr Rechtsanwalt bei Raub und Erpressung

Raub und Erpressung Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Raub und Erpressung sind Verbrechen und somit schwerwiegende Straftatvorwürfe. Wer mit entsprechenden Straftatvorwürfen konfrontiert wird ist gut beraten, wenn er sich von Beginn an zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwalts bedient.

Raub und Erpressung – Die Unterschiede im Strafrecht

Was ist Raub?

Der Raub gehört zu den Vermögensdelikten und ist in § 249 StGB geregelt. Juristisch handelt es sich um eine Kombination aus Diebstahl und Nötigung. Der Täter nimmt einer anderen Person eine fremde bewegliche Sache weg und setzt dabei Gewalt gegen eine Person ein oder droht mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

Typische Beispiele sind:

  • Wegnahme einer Geldbörse unter Gewaltanwendung,
  • Entreißen eines Mobiltelefons unter Einsatz körperlicher Kraft,
  • Herausgabe von Bargeld unter Bedrohung mit einer Waffe,
  • Überfälle auf Geschäfte oder Tankstellen.

Kennzeichnend für den Raub ist, dass der Täter die Sache selbst wegnimmt oder die Wegnahme unmittelbar erzwingt.

Was ist Erpressung?

Die Erpressung ist in § 253 StGB geregelt. Im Unterschied zum Raub nimmt der Täter die Sache nicht selbst weg. Vielmehr veranlasst er das Opfer durch Gewalt oder Drohung zu einer Vermögensverfügung.

Beispiele sind:

  • Forderung von Geld unter Androhung einer Anzeige,
  • Erzwingen einer Überweisung durch Drohungen,
  • Herausgabe von Wertgegenständen aufgrund von Einschüchterungen,
  • Zahlung von Geld zur Vermeidung angekündigter Nachteile.

Im Mittelpunkt steht dabei die Handlung des Opfers, das selbst über sein Vermögen verfügt.

Wo liegt der Unterschied zwischen Raub und Erpressung?

Die Abgrenzung beschäftigt seit Jahrzehnten Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Vereinfacht gilt:

Beim Raub erfolgt eine Wegnahme durch den Täter.

Bei der Erpressung nimmt das Opfer selbst die Vermögensverfügung vor.

In der Praxis verschwimmen die Grenzen allerdings häufig. Deshalb prüfen Gerichte stets den konkreten Geschehensablauf.

Die Ermittlungsbehörden analysieren insbesondere:

Wer hatte die tatsächliche Herrschaft über die Sache?

Wer führte die Vermögensverfügung aus?

Welche Gewalt oder Drohung lag vor?

Welche Vorstellung hatten Täter und Opfer?

Gerade diese Fragen entscheiden häufig über die rechtliche Einordnung.

Besonders schwere Fälle

Sowohl beim Raub als auch bei der Erpressung kennt das Strafgesetzbuch Qualifikationen und besonders schwere Fälle.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Einsatz von Waffen,
  • gemeinschaftliches Handeln mehrerer Täter,
  • erhebliche Gewaltanwendung,
  • bandenmäßige Tatbegehung.

Daneben existiert die sogenannte räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB. Hier verwendet der Täter dieselben Nötigungsmittel wie beim Raub, nämlich Gewalt oder Drohungen gegen Leib oder Leben.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Im Hinblick auf die hohe Strafandrohung  muss immer damit gerechnet werden, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das zuständige Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen wird und der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt.

Möglichkeit der Haftprüfung

Es besteht die Möglichkeit, gegen die angeordnete Untersuchungshaft mit einem Haftprüfungsantrag, über die Haftbeschwerde oder mit einer weiteren Beschwerde vorzugehen.

Möglichkeit der Haftverschonung

Die Aussichten können dabei gut sein, dass der Haftbefehl aufgehoben oder Haftverschonung angeordnet wird. Meine umfangreiche Strafverteidigerpraxis beweist, dass sogar in Fällen des Verdachts auf Totschlag Haftverschonung zu erreichen ist.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtliche Einordnung des Vorwurfs. Denn nicht jeder Tatvorwurf erfüllt automatisch die Voraussetzungen eines Raubes oder einer Erpressung.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • die Aussagen der Beteiligten,
  • mögliche Widersprüche in Zeugenaussagen,
  • Video- und Bildmaterial,
  • digitale Kommunikationsdaten,
  • die Voraussetzungen von Gewalt oder Drohung,
  • und die Abgrenzung zwischen Raub, Erpressung und anderen Vermögensdelikten.

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft die Beweiserhebung der Ermittlungsbehörden.

Strafverteidigung bei Raub und Erpressung in Berlin

Vorwürfe wegen Raubes oder Erpressung gehören zu den klassischen Delikten des Strafrechts. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und die rechtliche Bewertung kritisch zu überprüfen. Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Rechtsmittelverfahren wegen Raubes, Erpressung und anderer Vermögensdelikte.