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Rechtsanwalt Oliver Marson

Ihr Rechtsanwalt bei Raub und Erpressung

Raub und Erpressung sind Verbrechen und somit schwerwiegende Straftatvorwürfe. Wer mit entsprechenden Straftatvorwürfen konfrontiert wird ist gut beraten, wenn er sich von Beginn an zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwalts bedient.

Die angedrohten Strafen

Denn die angedrohte Freiheitsstrafe ist hoch. Bei Raub (§ 249 StGB) liegt allein schon die Mindeststrafe nicht unter einem Jahr, bis zehn Jahre sind möglich. Bei schwerem Raub (§ 250 StGB) liegt die Mindeststrafe nicht unter drei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) kann das im Falle der Verurteilung bis fünfzehn Jahre oder sogar lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Bei Erpressung (§ 253 StGB) liegt die angedrohte Freiheitsstrafe bei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Es gibt also viel zu verlieren oder eben auch zu gewinnen. Das gehört in anwaltliche Hände. Nur über einen Rechtsanwalt ist eine optimale Strafverteidigung zu erreichen.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Im Hinblick auf die hohe Strafandrohung  muss immer damit gerechnet werden, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das zuständige Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen wird und der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt.

Möglichkeit der Haftprüfung

Es besteht die Möglichkeit, gegen die angeordnete Untersuchungshaft mit einem Haftprüfungsantrag, über die Haftbeschwerde oder mit einer weiteren Beschwerde vorzugehen.

Möglichkeit der Haftverschonung

Die Aussichten können dabei gut sein, dass der Haftbefehl aufgehoben oder Haftverschonung angeordnet wird. Meine umfangreiche Strafverteidigerpraxis beweist, dass sogar in Fällen des Verdachts auf Totschlag Haftverschonung zu erreichen ist.

Ihr Rechtsanwalt in Strafverfahren wegen Raub und Erpressung

Gerne übernehme ich Ihre Strafverteidigung. Mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung, stehe ich Ihnen bei. Über mein Sekretariat können Sie gerne einen Termin vereinbaren. In Notsituationen erreichen Sie mich oder einen Kollegen mobil. Das gilt auch für die Nachtstunden. Weitere Informationen zum Prozessrecht oder anderen Straftaten finden Sie auf den weiteren Seiten. Das gilt natürlich auch zu den Rechtsmitteln (Berufung und Revision), die ebenfalls  auf meiner Webpräsentation erläutert werden.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.