Erfolgreiche Revision wegen Strafzumessung bei Totschlag

Die Staatsanwaltschaft hatte meinen Mandanten wegen zweifachen Mordes angeklagt. Ihm drohte im Falle der Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ich konnte zunächst erreichen, dass ihn das Landgericht nur wegen Totschlag verurteilte. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Auf den ersten Blick erscheint das bei einer Kapitalstraftat wenig. Dennoch ließ der Mandant auf meine Empfehlung Revision einlegen. Der Schuldspruch wurde von ihm nicht angegriffen. Er hatte die Tat eingestanden. So rügte ich die in der Revisionsbegründung vom 31. Juli 2003 (PDF-Datei, 102 KB) nachzulesenden Rechtsfehler, die dem Landgericht bei der konkreten Strafzumessung m. E. unterlaufen waren. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich. Der BGH teilte meine Auffassung. Erfolgreiche Revision wegen Strafzumessung bei Totschlag.

Der BGH hob mit Beschluss vom 03. Dezember 2003 (PDF-Datei, 1,9 MB) das Urteil des Landgerichts hinsichtlich des verhängten Strafmaßes auf. Die erfolgreiche Revision zum BGH war die Voraussetzung, das Strafmaß am Landgericht neu zu verhandeln. Im Ergebnis konnte eine Verringerung auf 5 Jahre Freiheitsstrafe erzielt werden. Nach nicht einmal 3 Jahren war der Betroffene dann wieder auf freiem Fuß. Denn auch der Antrag auf Aussetzung der Strafvollstreckung war erfolgreich, so dass der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Weitergehende Informationen zum Revisionsverfahren

Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“.

Weitere Fälle für eine erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin, zu Oberlandesgerichten und zum Bundesgerichtshof  finden Sie auf meiner Webseite. Gerne können Sie mich wegen einer Verteidigung in der Revision ansprechen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei. Kontaktieren Sie mich über das Sekretariat der Kanzlei.