Phishing, Skimming, Identitätsdiebstahl, Computerbetrug, Internetkriminalität, Organisierte Kriminalität, Verteidiger
Rechtsanwalt Oliver Marson

Phishing, Skimming & Identitätsdiebstahl

Phishing, Skimming und Identitätsdiebstahl sind Vorbereitungshandlungen, die für den Computerbetrug entscheidend sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte Man-in-the-Middle-Angriffe (kurz MITM-Angriffe). Zwischen den zwei eigentlich kommunizierenden Personen steht eine dritte Person, die Daten abfängt und diese verwendet, um damit einen Computerbetrug zu begehen. Eine Übersicht über die verschiedenen Alternativen beim Computerbetrug haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt. Die Alternative der unbefugten Datenverwendung erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.

Phishing

Beim Phishing werden Zugangsdaten zu Konten erschwindelt, indem vorgespiegelt wird, ein bekannter Absender zu sein. Häufig sind dies über E-Mail gesendete Aufforderungen, Zugangsdaten zu Online-Banking-Accounts herauszugeben. Diese Mails sind oft mit dem Logo der Bank versehen und können teilweise täuschend echt aussehen. Der unbedarfte Empfänger antwortet dann auf diese scheinbar offizielle Aufforderung und gibt seine Konto-Zugangsdaten heraus. So ist der Weg geebnet um in großem Stil Computerbetrug zu begehen. Denn die unbefugte Verwendung von Daten steht unter Strafe.

Skimming

Auch die Methode des Skimming ist eine mittlerweile berühmt-berüchtigte Methode, um im Rahmen des Computerbetrugs an fremde Daten zu gelangen  und so letztlich fremde Konten plündern zu können..

Hierbei wird – anders als beim Phishing – an Geldautomaten eine Vorrichtung angebracht, die die eingegebenen Daten, wie den PIN-Code und Daten vom Magnetstreifen der Karte ausliest und an Dritte weiterleitet, die diese wiederum zum Fälschen von Zahlungskarten verwenden.Auch bei Kreditkarten ist dieses Ausspähen möglich. Hierbei wird die Karte beim Bezahlen neben dem regulären Kartenlesegerät noch durch ein weiteres Gerät gezogen. Die Zahlen gehen zwar stark zurück, dennoch ist mit rund 190.000 betroffenen Personen im Jahr 2010 der Schaden von ca. 60 Mio. Euro erheblich (BKA, PKS 2010). Das Nutzen der Dubletten zur Abhebung von Geldbeträgen steht durch § 263a StGB unter Strafe.

Identitätsdiebstahl

Die digitale Identität umfasst alle Informationen, die im Internet einer Person zugeordnet werden können. Das häufigste Beispiel ist die Anmeldung in einem Online-Account mit einem Benutzernamen und Passwort. Diese Daten können gestohlen, bzw. „abgehorcht“ werden. Dies ermöglicht es fremden Personen Aktionen auf Kosten des Identitätsinhabers auszuführen. Im Bereich der Organisierten Kriminalität wird versucht, auch durch Phishing, Zugriff auf diese Identitäten zu erhalten, um diese gewinnbringend zu verkaufen oder zur Begehung weiterer Straftaten einzusetzen. Der Identitätsdiebstahl an sich ist nicht strafbar, jedoch die Verwendung dieser Daten.

Der Personalausweis

Die neuen Personalausweise verfügen über die Funktion, die eigene Identität im Internet durch den Ausweis sicher nachzuweisen. Damit liegt eine Verbindung von digitaler und realer Identität vor. Hier wird das Zwei-Faktor-Verfahren angewandt. Nur wer den Ausweis und die dazugehörige Geheimnummer kennt, kann die Ausweisfunktion nutzen. Die Daten werden dann verschlüsselt übertragen. Somit soll eine möglichst hohe Sicherheit garantiert werden.

Ihr Anwalt bei Identitätsdiebstahl

Wenn Sie mit dem Straftatvorwurf des Computerbetrugs konfrontiert werden, gibt es viele gute Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen. Dazu ist es aber ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.