Die Aussage gegen Aussage Konstellation
Wenn bei der Beweiserhebung in einem Strafverfahren eine Konstellation Aussage gegen Aussage auftritt, führt das nicht automatisch zur Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo.
Aussage wird auf Wahrheitsgehalt überprüft
Alle Aussagen, ob nun von mittelbaren oder unmittelbaren Zeugen und auch die des Angeklagten müssen vom Gericht bei der Beweiserhebung auf ihre Glaubwürdigkeit überprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch der schweigende Angeklagte behandelt wird, als ob seine Aussagen denen der Zeugen entgegenstehen.
Kriterien der Glaubwürdigkeitsprüfung
Dabei wird die Glaubwürdigkeit von Aussagen an verschiedenen Kriterien gemessen. So ist zu bewerten, ob sich objektiv betrachtet ein geschilderter Sachverhalt so ereignet haben kann. Auch spielt es eine Rolle, ob die Aussagen widerspruchsfrei und in sich schlüssig von dem Zeugen und Angeklagten dargelegt werden. Auch ist zu prüfen, ob die Aussagen konstant wiederholt werden. Es ist also zu prüfen, ob die jeweiligen Beweispersonen bei früheren Gelegenheiten im wesentlichen konstant den gleichen Geschehensablauf unter Beteiligung der gleichen Personen dargelegt haben.
Der Grundsatz in dubio pro reo
An diesen oben (nicht vollständig) benannten Kriterien wird bereits ersichtlich, dass sich widersprechende Aussagen nicht automatisch zur Anwendung des Zweifelsgrundsatzes führen. Der Zweifelsgrundsatz besagt, dass ein Angeklagter freizusprechen ist, wenn sich das Gericht nicht von seiner Schuld überzeugen konnte. Es ist ein Grundsatz des Beweisrechts, der aber erst greift, wenn bei Würdigung aller verfügbaren Beweismittel kein Schuldnachweis möglich ist.
Der Zweifelsgrundsatz als Schutzmechanismus
Der Zweifelsgrundsatz erfüllt eine wichtige Aufgabe. Er soll davor schützen, dass Unschuldige schuldig gesprochen werden. Oder anders gesagt: Lieber einen Schuldigen laufen lassen als einen Unschuldigen einsperren. Das ist jedenfalls die Idealvorstellung, mit der das Gesetz diese Regel verbindet. In der Praxis wird das nicht regelmäßig erreicht. Die Beweiswürdigung bleibt immer fehlerbehaftet, so sind subjektive Empfindungen und Irrtümer nicht vermeidbar. Auch darf nicht vergessen werden, dass es keine wissenschaftlichen Methoden gibt, die ein sicheres Abbild der Wahrheit erzeugen können.
Weitere Informationen
Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Ich stehe auch Opfern und Zeugen zur Verfügung. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.