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Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt in Strafverfahren wegen Erpressung

Bei einer Erpressung (§ 253 StGB) liegt die angedrohte Freiheitsstrafe bei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Es gibt also viel zu verlieren oder eben auch zu gewinnen. Das gehört in anwaltliche Hände. Nur über einen Rechtsanwalt ist eine optimale Strafverteidigung zu erreichen.

Was ist eine Erpressung?

Der Tatbestand der Erpressung schützt die Freiheit der Willensbetätigung. Das Individuum soll davor geschützt werden, Dinge tun zu müssen, die es nicht möchte. Das Gesetz spricht hier vom Nötigungserfolg. Der Tatbestand besteht darin, dass ein Täter einen anderen Menschen dazu nötigt etwas zu tun oder zu unterlassen, was derjenige nicht möchte. Dabei muss dann ein Vermögensschaden entstehen.

Dies liegt beispielsweise vor, wenn ein Täter eine andere Person mit vorgehaltener Pistole nötigt, eine Überweisung auf ein eigenes Konto zu tätigen. Der Vermögensschaden entsteht beim Opfer dadurch, dass er das Geld nicht mehr zur Verfügung hat. Der Nötigungserfolg liegt in der erfolgten Überweisung, die das Opfer nicht getätigt hätte, wenn der Täter nicht mit der Waffe gedroht hätte.

Warum ist ein  Strafverteidiger unverzichtbar?

Der Strafverteidiger hat in solchen Verfahren durchaus gute Chancen auch zu einem Freispruch zu kommen. Das hängt mit der oftmals schwierigen Beweislage zusammen, die sich zu Gunsten des Beschuldigten oder Angeklagten auswirkt. Als Verteidiger lässt sich aber auch  besonders gut an der fraglichen Vermögensschädigung ansetzen. Auch hier ist ähnlich wie beim Raub ein kausaler Zusammenhang von erpresserischer Handlung und dem Vermögensschaden nötig.  Ähnlich wie bei Betrug. Dieser lässt sich nicht immer zweifelsfrei nachweisen. Um  solches Wissen praktisch zu nutzen  ist ein Anwalt im Strafverfahren unverzichtbar. Aber auch die Mitwirkung des Mandanten ist unverzichtbar. Das beginnt schon damit, dass er die Golden Regel beachtet. Alles andere könnte zu einem „Eigentor“ führen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.